Anerkennung für Vereine und Verbände
Zuschüsse für Vereinsjubiläen
Vereine sind ein wichtiger Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Und sie sind ein Erfolgsmodell! Das beweist unter anderem das Alter mancher Vereine.
Es ist guter Brauch, Menschen zum Erreichen eines bestimmten Lebensalters zu beglückwünschen. Wir halten es für angemessen, auch unseren Mitgliedsvereinen Anerkennung für eine langjährige, erfolgreiche und nachhaltige Arbeit zu zollen.
Denken Sie daran,
uns rechtzeitig davon zu informieren, dass Ihr Verein ein Jubiläum hat und ggf., wann bzw. wo ein Festakt stattfindet.
Aus diesem Grund erhalten Mitgliedsvereine des BSB Nord ab dem 25-jährigen Bestehen in Schritten von jeweils weiteren 25 Jahren eine Ehrengabe. Die Höhe hängt vom Alter des Vereins ab und beginnt bei 150 Euro. Die Übergabe erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto. Zudem erhalten die betreffenden Vereine eine Ehrenurkunde.
Details entnehmen Sie unserem Formular für die Meldung von Vereinsjubiläen. Das Formular hilft uns zudem, den Termin Ihres Festaktes einzuplanen. Denn gerne kommt ein Mitglied des BSB-Vorstands zu Ihrem Jubiläumsfest.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Welche Vereine können eine Jubiläumszuwendung erhalten?
BSB-Mitgliedsvereine ab dem 25sten Vereinsjubiläum – in Schritten zu 25 Jahre.
Wie hoch sind die Jubiläumszuwendungen?
25 Jahre: | 150 € |
50 Jahre: | 200 € |
75 Jahre: | 300 € |
ab 100 Jahre: | 400 € |
Muss man das Jubiläum aktiv dem BSB Nord melden – falls ja: wann?
Jubiläen müssen spätestens zwei Monate vor dem Termin beim BSB Nord gemeldet werden. Bitte verwenden Sie hierzu unseren Meldebogen.
Insbesondere dann, wenn ein Grußwort in einer Jubiläumsschrift gewünscht wird, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.
Wie erhält der Verein das Geld?
Der Zuwendungsbetrag wird auf das Vereinskonto überwiesen.
Kommt ein Repräsentant des BSB Nord zur Festveranstaltung?
Zu Jubiläen ab 100 Jahren wird immer ein Vertreter aus dem BSB Präsidium entsendet.
Für Jubiläen unter 100 Jahren wird die Vertretung durch den Sportkreis übernommen.
Ist noch etwas zu beachten?
Anträge für Jubiläen unter 100 Jahren bitte zusätzlich dem zuständigen Sportkreis melden.
Vereinsjubiläen – Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine des BSB Nord |
Antragsfrist: | spätestens zwei Monate vor Jubiläumsveranstaltung |
Zuschusshöhe: | 25 Jahre: 150 € 50 Jahre: 200 € 75 Jahre: 300 € ab 100 Jahre: 400 € |
Meldung an: | BSB Nord (unter 100 Jahre: zusätzlich an Sportkreis) |
Abrechnungsmodalitäten: | Überweisung der Jubiläumszuwendung auf Vereinskonto |
Einzureichende Unterlagen: | - ausgefüllter Meldebogen |