Musik unterliegt dem Urheberrechtsschutz - auch beim Sport
Im Verein ist Sport am schönsten - häufig erst mit Musik. Eine große Anzahl an Sportangeboten ist ohne Musik undenkbar. Allerdings unterliegt die Musiknutzung dem Urheberrechtsschutz.
Dieser wird in Deutschland von mehreren Verwertungsgesellschaften für die Künstler wahrgenommen. Die bekannteste und für Sportvereine bedeutsamste ist die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Laufzeit
Der aktuelle Pauschalvertrag hat eine Laufzeit von 2026 bis 2029.
Um seinen Mitgliedsvereinen die Arbeit zu erleichtern und die Kosten zu reduzieren, haben der DOSB und die ihm angeschlossenen Sportbünde einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen. Dieser
- deckt über eine Zusatzvereinbarung eine Reihe von Musiknutzungen beim Sport bereits pauschal ab, die nicht gesondert meldepflichtig sind
- räumt Nutzern aus der Sportorganisation Preisnachlässe ein










