Gemeinsam machen wir stark!
Das Kooperationsmodell Schule - Verein
Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit 1987. Jährlich werden mehr als 1.300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinausgehende Maßnahmen.
Versicherungsschutz (auch für nichtbewilligte Kooperationen)
Die Teilnahme lohnt sich aber auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz!
Gerne können Sie folgendes Formular benutzen:
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können ausschließlich über das Internetportal BSBnet gestellt werden. Das Portal für die Antragsstellung ist ab dem 15. März bis einschließlich 15. Mai geöffnet.
Wann erfahre ich, ob die beantragte Kooperation bewilligt oder abgelehnt wurde?
Die Vereine erhalten vor den Sommerferien das Zusage- bzw. Ablehnungsschreiben an die Vereinsanschrift übersandt.
Kooperationsleiter ohne Lizenz – Kooperationsantrag dennoch möglich?
Ja, allerdings muss die Schule darüber informiert werden, dass der Kooperationsleiter keine ÜL-Lizenz besitzt. Ist die Schule einverstanden, kann die Kooperation beantragt werden.
Wie viele Maßnahmen kann ein Verein beantragen?
Jeder Verein kann mehrere Kooperationen beantragen. Die Anzahl der beantragten Maßnahmen muss in Relation zu Vereinsmitgliedern sowie zu Schüler*innen und Klassenzahlen verhältnismäßig sein. Wie viele Maßnahmen bezuschusst werden, hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
Die Antragsfrist 15. Mai ist vorbei, kann ich trotzdem noch einen Antrag stellen?
Nein.
Es besteht nur die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhalten. Hierzu müssen Sie Kontakt zur Geschäftsstelle des BSB Nord aufnehmen. Nutzen Sie für den Antrag das Formular in den Downloads auf der rechten Seiten.
Wie rechne ich die Kooperation ab?
Im BSBnet online im Kooperationsmodul (analog der Beantragung) ist der „Kurzbericht“ auszufüllen.
Wann bekommen wir den Zuschuss?
Der Kurzbericht/Abrechnung ist am Ende des Schuljahres (Juni/Juli) online im BSBnet zu erfassen (analog der Beantragung). Der unterschriebene Kurzbericht (von Verein und Schule) muss beim BSB Nord vorliegen. Etwa 14 Tage später wird der Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen.
Ist die Beteiligung von Kindergartenkindern an der Kooperation möglich?
Ja, es besteht die Möglichkeit die Kooperation auch mit drei Partnern durchzuführen: Verein-Schule-Kindergarten (s. Ausschreibungsrichtlinien).
Gibt es eine vorgeschriebene Teilnehmerzahl?
Es müssen mindestens 5 Kinder/Jugendliche an der Kooperation teilnehmen.
Versicherungsschutz aller Kooperationen?
Die Teilnahme lohnt sich auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz! Nutzen Sie für den Antrag das Formular in den Downloads auf der rechten Seiten.
Kooperation Schule-Verein – Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Sportverein Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein. Die Antragsstellung kann ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen. |
Antragsfrist: | 15.03. bis 15.05. - Antragsstellung online über BSBnet |
Zuschusshöhe: | Zeitumfang pro Kooperation: ab 30 Std.: 500 € 20–29 Std.: 250 € |
Beschreibung: | Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden. Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers. |
Voraussetzungen: | An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen. |
Abrechnungszeitraum: | Zwischen dem 1. Juni und 31. Juli muss der Kurzbericht online erfasst werden und anschließend in Papierform (mit Unterschriften/Stempel) bis spätestens 30. September beim Badischen Sportbund eingehen. |
Abrechnungsmodalitäten: | - Zuschussanträge online über das BSBnet möglich. - Erfassung Abrechnung/Kurzbericht online und in Papierform |
Notwendige Unterlagen: | Antrag online bis spätestens 15. Mai. Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform) Einreichung bis spätestens 31. Juli (online), bis 30. September (Papierform) |