Gemeinsam machen wir stark! Das Kooperationsmodell Schule - Verein
Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit 1987. Jährlich werden mehr als 1.300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinausgehende Maßnahmen.
Versicherungsschutz aller Kooperationen
Die Teilnahme lohnt sich aber auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz!
Förderlinie Integration
Im Rahmen der Kooperation Schule-Verein können speziell Maßnahmen mit (geflüchteten) Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Anträge können ausschließlich über das Internetportal BSBnet gestellt werden. Das Portal für die Antragsstellung ist ab dem 15. März bis einschließlich 01. Mai geöffnet.
Wann erfahre ich, ob die beantragte Kooperation bewilligt oder abgelehnt wurde?
Die Vereine erhalten vor den Sommerferien das Zusage- bzw. Ablehnungsschreiben an die Vereinsanschrift übersandt.
Kooperationsleiter ohne Lizenz – Kooperationsantrag dennoch möglich?
Ja, allerdings muss die Schule darüber informiert werden, dass der Kooperationsleiter keine ÜL-Lizenz besitzt. Ist die Schule einverstanden, kann die Kooperation beantragt werden.
Wie viele Maßnahmen kann ein Verein beantragen?
Jeder Verein kann mehrere Kooperationen beantragen. Die Anzahl der beantragten Maßnahmen muss in Relation zu Vereinsmitgliedern sowie zu Schüler*innen und Klassenzahlen verhältnismäßig sein. Wie viele Maßnahmen bezuschusst werden, hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
Die Antragsfrist 1. Mai ist vorbei, kann ich trotzdem noch einen Antrag stellen?
Nein.
Es besteht nur die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhalten. Hierzu müssen Sie Kontakt zur Geschäftsstelle des BSB aufnehmen.
Wie rechne ich die Kooperation ab?
Im BSBnet online im Kooperationsmodul (analog der Beantragung) ist der „Kurzbericht“ auszufüllen.
Wann bekommen wir den Zuschuss?
Der Kurzbericht/Abrechnung ist am Ende des Schuljahres (Juni/Juli) online im BSBnet zu erfassen (analog der Beantragung). Der unterschriebene Kurzbericht (von Verein und Schule) muss beim BSB vorliegen; ca. 14 Tage später wird der Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen.
Ist die Beteiligung von Kindergartenkindern an der Kooperation möglich?
Ja, es besteht die Möglichkeit die Kooperation auch mit drei Partnern durchzuführen: Verein-Schule-Kindergarten (s. Ausschreibungsrichtlinien).
Gibt es eine vorgeschriebene Teilnehmerzahl?
Es müssen mindestens 5 Kinder/Jugendliche an der Kooperation teilnehmen (Förderlinie Integration: Schuljahr 2019/2020 mindestens 8 Kinder (ab Schuljahr 2020/2021 mindestens 5 Kinder), davon mindestens 2 aus VKL-/VABO-Klassen).
Kooperation Schule-Verein – Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Sportverein mit Unterschrift der Schule (Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein - in 2020 kann die Antragsstellung aufgrund der besonderen Situation auch ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen) |
Antragsfrist: | 15.03. bis 01.05. (in 2020: bis 15.05.) - Antragsstellung ausschließlich online über BSBnet |
Zuschusshöhe: | Zeitumfang pro Kooperation: |
Beschreibung: | Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden. Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers. |
Voraussetzungen: | An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen. (Förderlinie Integration: Schuljahr 2019/2020: mindestens 8 Kinder (ab Schuljahr 2020/2021: mindestens 5 Kinder), davon mindestens 2 aus VKL-/VABO-Klassen). |
Abrechnungszeitraum: | Juni/Juli, spätestens zu Beginn der Sommerferien online Erfassung Abrechnung / Kurzbericht (in 2020 bis 30.09.) - Der Kurzbericht muss dem Badischen Sportbund Nord online und in Papierform (Unterschriften/Stempel) zugehen; |
Abrechnungsmodalitäten: | Zuschussanträge ausschließlich online über das BSBnet möglich Erfassung Abrechnung/Kurzbericht analog der Beantragung online |
Notwendige Unterlagen: | von Verein und Schule unterschriebener, ausgedruckter Antrag (Vorlage bis spätestens 1. Mai - in 2020: bis spätestens 15. Mai – Online-Antrag ist ausreichend) Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform) Einreichung bis spätestens 31. Juli (in 2020: bis spätestens 30. September) |