Gemeinsam machen wir stark!

Das Kooperationsmodell Schule - Verein

Das Förderprogramm Kooperation Schule-Verein besteht seit 1987. Jährlich werden mehr als 1.300 Förderanträge beim Badischen Sportbund Nord eingereicht, an denen alle Schularten und Sportarten beteiligt sind. Es handelt sich um zusätzliche, über das bestehende Vereinsangebot hinausgehende Maßnahmen.

Versicherungsschutz aller Kooperationen
Die Teilnahme lohnt sich aber auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten, denn alle Sporttreibenden genießen im Rahmen der Kooperationen Versicherungsschutz!

Gerne können Sie folgendes Formular benutzen:

zum Formular

 

Kooperation Schule-Verein – Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
 
Sportverein
Zuschussempfänger ist ausschließlich der Verein. Die Antragsstellung kann ohne Stempel und Unterschrift der Schule ausschließlich online erfolgen. Selbstverständlich muss eine Abstimmung mit den jeweiligen Schulen im Vorfeld der Beantragung erfolgen.
Antragsfrist:

15.03. bis 15.05.  - Antragsstellung online über BSBnet
Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsantrages schriftlich informiert.

Zuschusshöhe:


 
Zeitumfang pro Kooperation:
ab 30 Std.: 500 €
20–29 Std.: 250 €
Beschreibung:

 
Maßnahmen können mit allen Schularten und in allen Profilen außerunterrichtlichen Sportangebots bezuschusst werden.
Kein Zuschuss für Maßnahmen im Deputat des Lehrers.
Voraussetzungen:

 

An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder teilnehmen.
Maßnahme besteht zusätzlich zum regulären Vereinsangebot über das gesamte Schuljahr in wöchentlichen bzw. 14-tägigen Rhythmus.

Abrechnungszeitraum: Zwischen dem 1. Juni und 31. Juli muss der Kurzbericht online erfasst werden und anschließend in Papierform (mit Unterschriften/Stempel) bis spätestens 30. September beim Badischen Sportbund eingehen.
Abrechnungsmodalitäten:  
 
- Zuschussanträge online über das BSBnet möglich.
- Erfassung Abrechnung/Kurzbericht online und in Papierform
Notwendige Unterlagen:


 

Antrag online bis spätestens 15. Mai.

Bei Abrechnung: Kurzbericht/Abrechnung (online und Papierform) Einreichung bis spätestens 31. Juli (online), bis 30. September (Papierform)

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