Vielfalt verbinden
Zuschüsse für integratives Engagement im Sport
Integration im und durch Sport ist das Ziel vieler Sportvereine, Sportkreise sowie Sportfachverbände in Baden-Württemberg. In Kooperation mit dem Landessportverband Baden-Württemberg und den regionalen Sportbünden unterstützen wir das große Engagement unserer Mitgliedsorganisationen für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozial Benachteiligte durch Bildung, Beratung und Bezuschussung.
ENDE DER NACHWEISFRIST!
Bis zum 03. November 2024 müssen die Nachweisunterlagen für den Förderzeitraum 2024 beim BSB Nord vorliegen!
Für die finanzielle Förderung stehen dem Badischen Sportbund Nord Mittel aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Verfügung. Sportvereine und Sportkreise mit Sitz im Verbandsgebiet des BSB Nord können im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 30. Juni 2025 Fördermittel beim BSB Nord beantragen. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 03. November 2025 vorliegen.
Antrag auf finanzielle Förderung
Im Antrag auf finanzielle Förderung werden Angaben zu Maßnahmen innerhalb des Jahres 2024 im Bereich Integration durch Sport gemacht und eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten erstellt.
Der Antragszeitraum vom 01.10.2024 bis 30.06.2025 ist für alle Förderlinien gültig.
- Anträge auf Förderung für Mikroprojekte oder Einzelmaßnahmen müssen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
- Für weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie dem Antragsverfahren für IdS-Stützpunktvereine fragen Sie uns bitte bezüglich eines Beratungsgesprächs an.
Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen können gemeinsam von einem Verein beantragt werden. Die Kombination der Stützpunktvereinsförderung mit anderen Förderlinien ist nicht möglich.
In Abhängigkeit des Finanzierungsbedarfs und der inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahmen empfiehlt der BSB Nord den Antragsstellern gegebenenfalls eine andere/passende Förderlinie mit angemessenerem bürokratischem Aufwand.
Bitte unbedingt beachten: Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben, die nach Antragstellung getätigt werden. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Ein aktualisierter Antrag mit angepasstem Finanzierungsplan kann jederzeit während des Antragszeitraums nachgereicht werden, sofern sich im Jahresverlauf oder nach Maßnahmenbeginn Veränderungen ergeben. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die inkl. finalem Finanzierungsplan und rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens 30. Juni 2025 vorliegen.
Förderbescheid
Nach Prüfung des Antrags und Feststellung des Finanzierungsbedarfs übermittelt der BSB Nord nach Ende der Antragsfrist Informationen zur voraussichtlichen Fördersumme sowie die zur Förderlinie passenden Nachweisformulare.
Nachweise und Auszahlung
Die Nachweisformulare sind vollständig und fristgerecht bis zum 03. November 2025 durch die Antragssteller beim BSB Nord einzureichen. Nach Prüfung der Nachweisunterlagen wird die tatsächliche Fördersumme mitgeteilt.
Die Höhe der Fördersumme ergibt sich ausschließlich aus den fristgerecht eingereichten, sachlich richtig nachgewiesenen und als förderfähig anerkannten Kosten im Bereich Integration durch Sport.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zeitnah zur Mitteilung im Haushaltsjahr 2025.
Sollte der nachgewiesene Förderbedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so behält sich der BSB Nord vor, Förderungen anteilig zu kürzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Zuwendung im Folgejahr ist neu zu beantragen.
Integration durch Sport – Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine und Sportkreise mit Sitz im nordbadischen Verbandsgebiet |
Antragszeitraum: | 01.10.2024 bis 30.06.2025 Der Antragszeitraum ist für alle Förderlinien gültig. Anträge auf Förderung für Mikroprojekte oder Einzelmaßnahmen müssen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Bitte unbedingt beachten: Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben, die nach Antragstellung getätigt werden. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden. |
Zuschusshöhe: | Es bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit vom Umfang, der Dauer sowie dem finanziellen Aufwand der geplanten Maßnahmen: Für Mikropojekte können Vereine mit geringeren Aufwendungen, kurzer- oder mittelfristiger Projektlaufzeit finanzielle Förderung über ein vereinfachtes Antragsverfahren beantragen. Es können bis zu 5 Projekte oder Maßnahmen mit jeweils bis zu 1.000,- € pro Projekt oder Maßnahme gefördert werden. Einzelmaßnahmen wie Integrationsfeste, integrative Freizeitturniere oder Ferienfreizeiten können mit bis 1.500,- € gefördert werden. Vereine mit besonders großem Aufwand und entsprechender Nachhaltigkeit in der Planung integrativer Maßnahmen können als IdS-Stützpunktverein gefördert werden. Für weitere Informationen fragen Sie uns bitte bezüglich eines Beratungsgesprächs an. Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen können gemeinsam von einem Verein beantragt werden. Die Kombination der Stützpunktvereinsförderung mit anderen Förderlinien ist nicht möglich. Die Förderung des Programms Integration durch Sport ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden ausschließlich tatsächlich entstandene, förderfähige und noch nicht durch andere Förder-, Eigen- oder Drittmittel gedeckte Mehrausgaben refinanziert. Die Höhe der Fördersumme ergibt sich ausschließlich aus den fristgerecht eingereichten, sachlich richtig nachgewiesenen und als förderfähig anerkannten Kosten im Bereich Integration durch Sport. |
Beschreibung: | Es werden integrative Maßnahmen für die Zielgruppen der Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozial Benachteiligte gefördert. Die Aktivitäten werden im Einzelfall vom BSB geprüft und eine passende Fördermöglichkeit gewählt. Details zu den förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben finden sich in den Förderbedingungen (s. Download) und in den FAQs. |
Voraussetzungen: | Die zielgruppenspezifischen Maßnahmen müssen mit Kosten oder Einnahmeausfällen verbunden sein und in 2025 umgesetzt werden. |
Abrechnungszeitraum: | Vor dem 03.11.2025 müssen die Nachweise vorliegen. Sollte der nachgewiesene Förderbedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so behält sich der BSB Nord vor, Förderungen anteilig zu kürzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Zuwendung im Folgejahr ist neu zu beantragen. |
Notwendige Unterlagen: | Sorgfältig und vollständig ausgefüllter sowie unterschriebener Antrag. Für die Abrechnung die jeweils passenden vollständig ausgefüllten Nachweisformulare (werden individuell zugesendet). |