Integration durch Sport
Integration im und durch Sport ist das Ziel vieler Sportvereine, Sportkreise sowie Sportverbände in Baden-Württemberg. Wir unterstützen in Kooperation mit den anderen Sportbünden und dem LSV in Baden-Württemberg das große Engagement unserer Mitgliedsvereine und -institutionen für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozialer Benachteiligung durch finanzielle Mittel, Beratung und Bildung.
Nachweisfrist
Die Nachweisunterlagen zur finanziellen Förderung müssen bis zum 07.11.2021 vorliegen!
Für die finanzielle Unterstützung stehen dem BSB Nord Fördermittel aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport des Bundesministeriums des Innern und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Verfügung. Sportvereine und Sportkreise mit Sitz in unserem Verbandsgebiet, die im Jahr 2021 Maßnahmen für und mit Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozialer Benachteiligung durchführen, können bis zum 18. Juli 2021 Fördermittel beantragen.
Antrag auf finanzielle Förderung
Im Antrag auf finanzielle Förderung an den Badischen Sportbund Nord werden Angaben zu geplanten, aktuell durchgeführten oder bereits vor Antragsstellung innerhalb des Jahres 2021 abgeschlossenen Maßnahmen im Bereich Integration durch Sport gemacht und eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten erstellt.
Es bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten - von der Unterstützung für Einzelmaßnahmen, wie integrativen Festen oder Ferienfreizeiten (bis zu 1.500 Euro), über ein vereinfachtes Antragsverfahren für Unterstützungen in geringem Umfang als Mikroprojekt (bis zu 1.000 Euro pro Abteilung für max. fünf beim Badischen Sportbund Nord gemeldete Vereinsabteilungen) bis hin zu langfristig angelegten, umfassenden Förderungen für IdS-Stützpunktvereine.
Unbedingt beachten:
Die Angaben im Antrag sind die Grundlage für die die konkreten Fördermöglichkeiten – diese sind daher sehr sorgfältig vorzunehmen und zu kalkulieren.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die inkl. Finanzierungsplan und rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 18. Juli 2021 vorliegen.
Informationen zur Förderung
Nach Prüfung des Antrags und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs teilt der Badische Sportbund Nord nach der Antragsfrist die maximal mögliche Fördersumme mit und übermittelt die zur Förderlinie passenden Nachweisformulare.
Nachweise und Auszahlung
Die entsprechenden Nachweisformulare sind vollständig ausgefüllt und mit allen weiteren erforderlichen Belegen und Dokumenten fristgerecht bis zum 07.11.2021 durch die Vereine beim Badischen Sportbund Nord einzureichen.
Nach Prüfung der Nachweisunterlagen werden die antragsstellenden Vereine über die endgültige Fördersumme informiert. IdS refinanziert den für die integrativen Angebote und Maßnahmen entstandenen finanziellen Mehrbedarf. Entsprechend ergibt sich die tatsächlich Fördersumme aus dem nachgewiesenen, förderfähigen finanziellen Aufwand der Vereine. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zeitnah zur Mitteilung im Haushaltsjahr 2021.
Sollte der insgesamt beantragte Förderbedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so behält sich der Badische Sportbund Nord vor, Förderungen anteilig zu kürzen.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die inklusive Finanzierungsplan und rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 18. Juli 2021 vorliegen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der vollständigen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Badischen Sportbunds Nord.
Integration durch Sport – Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine und Sportkreise mit Sitz im nordbadischen Verbandsgebiet |
Antragsfrist: | 18.07.2021 über Formular (siehe Download) |
Zuschusshöhe: | Es bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit von den geplanten Maßnahmen. Die finanzielle Förderung reicht von wenigen hundert Euro bis mehrere Tausend Euro. |
Beschreibung: | Es werden integrative Maßnahmen für die Zielgruppen der Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozialer Benachteiligung gefördert. Die Aktivitäten werden im Einzelfall vom BSB geprüft und eine passende Fördermöglichkeit gewählt. Details zu den förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben finden sich in den Förderbedingungen (s. Download) und in den FAQs. |
Voraussetzungen: | Die zielgruppenspezifischen Maßnahmen müssen mit Kosten oder Einnahmeausfällen verbunden sein und in 2021 umgesetzt werden. |
Abbrechnungszeitraum: | Vor dem 07.11.2021 müssen die Nachweise vorliegen. Die Antragsteller erhalten die passenden Unterlagen frühzeitig. |
Notwendige Unterlagen: | Sorgfältig und vollständig ausgefüllter sowie unterschriebener Antrag. Für die Abrechnung die jeweils passenden vollständig ausgefüllten Nachweisformulare (werden individuell zugesendet). |