Vielfalt verbinden

Zuschüsse für integratives Engagement im Sport

Integration im und durch Sport ist das Ziel vieler Sportvereine, Sportkreise sowie Sportfachverbände in Baden-Württemberg. In Kooperation mit dem Landessportverband Baden-Württemberg und den regionalen Sportbünden unterstützen wir das große Engagement unserer Mitgliedsorganisationen für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozial Benachteiligte durch Bildung, Beratung und Bezuschussung.

Für die finanzielle Förderung stehen dem Badischen Sportbund Nord Mittel aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Verfügung. Sportvereine und Sportkreise mit Sitz im Verbandsgebiet des BSB Nord können im Zeitraum vom 05. Dezember 2022 bis zum 16. Juli 2023 Fördermittel beim BSB Nord beantragen.

Jetzt Antrag auf Förderung stellen!

Im Zeitraum vom 05. Dezember 2022 bis zum 16. Juli 2023 können Sie Fördermittel für integratives Engagement beim BSB Nord beantragen!

Bitte beachten Sie!

Es können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden! Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag frühstmöglich bei uns zu stellen – einen aktualisierten Antrag mit angepasstem Finanzierungsplan können Sie jederzeit während des Antragszeitraums nachreichen!


Integration durch Sport – Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller:
 
Mitgliedsvereine und Sportkreise mit Sitz im nordbadischen Verbandsgebiet      
Antragszeitraum:

05.12.2022 bis 16.07.2023

Der Antragszeitraum ist für alle Förderlinien gültig. Anträge auf Förderung für Mikroprojekte oder Einzelmaßnahmen müssen spätestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.

Bitte unbedingt beachten: Förderfähig sind ausschließlich Ausgaben, die nach Antragstellung getätigt werden. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.

Antragsformular siehe Downloads

Zuschusshöhe:

 

Es bestehen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit vom Umfang, der Dauer sowie dem finanziellen Aufwand der geplanten Maßnahmen:

Für Mikropojekte können Vereine mit geringeren Aufwendungen, kurzer- oder mittelfristiger Projektlaufzeit finanzielle Förderung über ein vereinfachtes Antragsverfahren beantragen. Es können bis zu 5 Projekte oder Maßnahmen mit jeweils bis zu 1.000,- € pro Projekt oder Maßnahme gefördert werden.

Einzelmaßnahmen wie Integrationsfeste, integrative Freizeitturniere oder Ferienfreizeiten können mit bis 1.500,- € gefördert werden.

Vereine mit besonders großem Aufwand und entsprechender Nachhaltigkeit in der Planung integrativer Maßnahmen können als IdS-Stützpunktverein gefördert werden. Für weitere Informationen fragen Sie uns bitte bezüglich eines Beratungsgesprächs an.

Mikroprojekte und Einzelmaßnahmen können gemeinsam von einem Verein beantragt werden. Die Kombination der Stützpunktvereinsförderung mit anderen Förderlinien ist nicht möglich.

Die Förderung des Programms Integration durch Sport ist eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden ausschließlich tatsächlich entstandene, förderfähige und noch nicht durch andere Förder-, Eigen- oder Drittmittel gedeckte Mehrausgaben refinanziert. Die Höhe der Fördersumme ergibt sich ausschließlich aus den fristgerecht eingereichten, sachlich richtig nachgewiesenen und als förderfähig anerkannten Kosten im Bereich Integration durch Sport.

Beschreibung:

 
Es werden integrative Maßnahmen für die Zielgruppen der Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozial Benachteiligte gefördert. Die Aktivitäten werden im Einzelfall vom BSB geprüft und eine passende Fördermöglichkeit gewählt.
Details zu den förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben finden sich in den Förderbedingungen (s. Download) und in den FAQs.
Voraussetzungen: Die zielgruppenspezifischen Maßnahmen müssen mit Kosten oder Einnahmeausfällen verbunden sein und in 2023 umgesetzt werden.
Abrechnungszeitraum: Vor dem 05.11.2023 müssen die Nachweise vorliegen.

Sollte der nachgewiesene Förderbedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, so behält sich der BSB Nord vor, Förderungen anteilig zu kürzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Zuwendung im Folgejahr ist neu zu beantragen.

Notwendige Unterlagen:

 
Sorgfältig und vollständig ausgefüllter sowie unterschriebener Antrag. Für die Abrechnung die jeweils passenden vollständig ausgefüllten Nachweisformulare (werden individuell zugesendet).