Antidiskriminierung im Sport

Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und für viele Menschen leider Teil ihrer Lebensrealität. Auch im Sport kommt es immer wieder zu diskriminierenden und gewaltvollen Vorfällen. Der BSB Nord setzt sich mit großem Engagement für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Sport ein. Jeder Mensch hat das Recht, sich frei von jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu bewegen und zu entfalten – besonders in einem Umfeld, das Spaß, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung fördern soll.

Seminar "Zivilcourage im Sport"

09.10.2024 in Mannheim

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Was ist Diskriminierung?

Eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines oder mehrerer im AGG genannter Diskriminierungsmerkmale ohne sachlichen Grund.

Das Gesetz hat zum Ziel, Benachteiligungen
- aus Gründen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen,
- wegen des Geschlechts,
- wegen der Religion oder Weltanschauung,
- wegen einer Behinderung,
- wegen des Alters oder
- der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.

Wie sieht Diskriminierung aus?

Diskriminierung kann sich auf verschiedene Weise ausdrücken, als
- Benachteiligung – unmittelbar oder mittelbar,
- Belästigung,
- sexuelle Belästigung oder
- Anweisung, eine dritte Person zu benachteiligen.

Diskriminierung = Benachteiligung ohne sachlichen Grund

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