PFiFF - Kooperationen Kindergärten und Verein
Die oft zitierte motorische Grundausbildung von Kindern kann nicht früh genug beginnen. Dies haben auch viele Verantwortliche in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen erkannt. Bewegungsangebote gehören in zahlreichen Betreuungseinrichtungen bereits zum Alltag.
Doch Sport ist mehr als Bewegungserziehung: er kann helfen, Funktionen des Gehirns positiv zu beeinflussen, die sich auf Lern- oder Sozialverhalten auswirken. Wer wäre geeigneter, um Kindergärten bei Konzeption und Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, als qualifizierte Vereins-Übungsleiter?
Deshalb fördert der Badische Sportbund Nord (BSB) mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gezielt Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, die von Übungsleitern mit einem gültigen „PFIFF“-Zertifikat durchgeführt werden.

Zertifikats-Lehrgang für alle ÜL/Trainer im Zuschussprogramm PFiFF
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich Kooperationen mit verschiedenen Kindergärten beantragen?
Ja, hier gibt es keine Einschränkung. Es können auch pro Kindergarten mehrere Kooperationen beantragt werden, wenn PFiFF in verschiedenen Gruppen durchgeführt wird.
Jede Kooperation muss gesondert beantragt werden.
Werden alle gestellten Kooperationen bezuschusst?
Nein, die Anzahl an Kooperationen, die bezuschusst werden können, ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet der BSB über die Vergabe.
Wie sind die Kindergartenkinder versichert?
Alle genehmigten Kooperationsmaßnahmen (auch die, die nicht bezuschusst werden), erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Kindergärten.
Warum muss ich beim Erhalt des PFiFF-Zertifikats eine Vereinbarung unterschreiben?
'PFiFF‘ ist eine geschützte Wort-Bild-Marke, deren Nutzung ausschließlich Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit PFiFF-Zertifikat in gemeinnützigen Vereinen vorbehalten ist. Die Nutzung im kommerziellen Bereich ist ausdrücklich nicht zulässig; damit stärken wir unsere gemeinnützigen Vereine. Dazu ist es aber unerlässlich, die Nutzung durch eine Vereinbarung zu regeln.
Wie kann ich mein PFiFF-Zertifikat verlängern?
Das PFiFF-Zertifikat ist nach Abschluss 4 Jahre gültig. Es werden entsprechende Fortbildungslehrgänge angeboten, mit denen das Zertifikat verlängert werden kann.
Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?
Im Frühsommer erhalten die Vereine ein Abrechnungsformular, das zurückgeschickt werden muss. Danach wird der Zuschuss i.H.v. 460 Euro vor den Sommerferien auf das Vereinskonto überwiesen.
Kooperation Kindergarten-Verein - Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Sportverein mit Unterschrift des Kindergartens |
Antragsfrist: | 15. Juni für das Kooperationsjahr 2019/2020 |
Zuschusshöhe: | 460 € pro Kooperation |
Voraussetzungen: | PFiFF-Zertifikat des ÜL/Trainers |
Abrechnungszeitraum: | zum Ende des Kindergartenjahres |
Abrechnungsmodalitäten: | Auszahlung nach Ausfüllen des Formblatts im Frühsommer |
Notwendige Unterlagen: | Ausgefüllter Bewerbungsbogen (postalisch, per E-Mail oder Fax) |