Sport braucht Räume
Zuschüsse für den Vereinssportstättenbau
Schaffung und Instandhaltung ihrer sportlichen Infrastruktur stellt viele Vereine vor große Herausforderungen. Um sie bei der Bewältigung notwendiger Investitionen zu unterstützen, werden Neubau und Sanierung von Vereinssportstätten mit Landesmitteln durch den BSB Nord finanziell unterstützt. Hierbei gelten die jeweils aktuellen Richtlinien und Landesvorgaben.
Aus diesem Grund sind für die Bezuschussung bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten! Lesen Sie deshalb bitte vor Beginn einer Maßnahme unsere Richtlinien sorgfältig durch. Sie finden diese im Downloadbereich rechts.
Denken Sie daran,
keine Baumaßnahme zu beginnen, ohne zuvor eine Baufreigabe vom BSB Nord eingeholt zu haben - andernfalls verlieren Sie die Möglichkeit der Bezuschussung!
Gern erhalten Sie auch Auskünfte unserer Experten – telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein Zuschüsse beantragen?
Die Mitgliederzahl des Vereins muss am 01.01. des Antragsjahres über 50 liegen und der Verein muss zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre Mitglied im BSB sein. Wichtig: Antragssteller ist immer der Verein, nicht die Abteilung. Ihm muss zudem zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts vorliegen.
Was muss vor Baubeginn beachtet werden?
Der Baubeginn darf nicht ohne Bewilligungsbescheid oder Baufreigabe durch den BSB erfolgen. Deshalb unbedingt vor Baubeginn den Antrag einreichen. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Grundsätzlich werden nur Maßnahmen gefördert, die einen Gesamtaufwand über 3.500 Euro aufweisen. Konkret werden folgende Baumaßnahmen bezuschusst:
• Bau (Neubau, Erweiterung, Modernisierung)
• Kauf (ohne Grunderwerb)
• Instandsetzungsmaßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen
• Geschäftsräume
• Sanitäre Einrichtungen
• Schulungsräume
• Flutlichtanlagen, Trainingsbeleuchtungen
• Besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes
• Aufwand aufgrund topographischer Verhältnisse
Nicht gefördert werden:
• Zuschaueranlagen
• Grunderwerb
• Gärtnerische Anlagen
• Parkplätze
• Vereinsgaststätten u.ä.
• Reparaturen
• Bauunterhaltung/Pflege
• Speisen und Getränke
Bis zu welcher Höhe kann der Badische Sportbund Zuschüsse bewilligen?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Baumaßnahme. Eine pauschale Fördersumme gibt es daher nicht. Grundlage für die Bemessung des Zuschusses ist immer der „förderfähige Aufwand“, von welchem dann 30% bezuschusst werden.
Was ist ein förderfähiger Aufwand?
Für viele Maßnahmen gibt es Deckelungen beim förderfähigen Aufwand. Die höchstens zuschussfähigen Kosten sind z.B. für eine Turn- und Gymnastikhalle 360.000 Euro, für ein Großspielfeld 280.000 Euro oder einen Tennisplatz 32.000 Euro. Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist auch von Bedeutung für die Ermittlung des förderfähigen Aufwands. Grundsätzlich werden die dem Förderantrag beiliegenden Kostenvoranschläge für die Ermittlung des förderfähigen Aufwands herangezogen. Der Zuschuss beträgt dann immer 30 % vom förderfähigen Aufwand!
Wie lange dauert es, bis es zur Auszahlung kommt?
Dem BSB stehen pro Jahr Fördermittel für den Vereinssportstättenbau zur Verfügung. Diese werden auf die verschiedenen Bauvorhaben verteilt, reichen allerdings nicht aus, um Zuschüsse für alle Maßnahmen in Nordbaden zeitnah und ohne entsprechende Wartezeiten bewilligen zu können. Daher muss der BSB mit einem Antragsstau umgehen.
Die Bewilligung des Zuschusses kann sich je nach Höhe auf vier Jahre erstrecken. Es ist daher wichtig, dass die Vereine eine Zwischenfinanzierung der zu erwartenden Zuschüsse einkalkulieren!
Welche Unterlagen braucht der BSB für den Erstantrag?
Neben dem Antragsformular müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Kostenvoranschlag bzw. Kostenberechnung nach DIN 276
- Raum- und Flächenberechnungen/ Grundrissplanunterlagen
- verbindliche Finanzierungsdarstellung gemäß Antrag mit den erforderlichen Nachweisen
- Bauunterlagen
- genehmigtes Baugesuch
- immissionsrechtliche, wasserrechtliche Genehmigung
- Aufstellung der Eigen- und Sachleistungen nach Gewerken
- Pacht- bzw. Nutzungs- oder Mietverträge
- ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Die detaillierte Ausführung finden Sie in den Sportförderrichtlinien.
Wie unterstützt der BSB Nord seine Vereine?
Wir stehen Ihnen gerne für persönliche Beratungstermine zur Verfügung. Bevor Sie also eine Baumaßnahme planen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um gleich zu Beginn wichtige Fragen zu klären.
Sportstättenbau - Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Vereine mit mind. 50 dem BSB gemeldeten Mitgliedern Antragstellende Vereine müssen mind. 3 Jahre BSB-Mitglied sein. Keine Antragsstellung durch Abteilungen! |
Zuschusshöhe: | 30% des zuschussfähigen Aufwandes (anerkennungsfähiger Kosten) innerhalb bestimmter Höchstgrenzen (siehe Ausschreibung) |
Beschreibung: | Maßnahmen mit einem Kostenaufwand unter 3.500 € werden nicht bezuschusst |
Voraussetzung: | Gefördert werden grundsätzlich bauliche Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen. |
Abrechnungszeitraum: | Abrechnung nach Bewilligung und Fertigstellung der Maßnahme. Bei großen Bauvorhaben, die sich über lange Zeiträume erstrecken, sind Teilabrechnungen möglich |
Abrechnungsmodalitäten: | Abrechnung / Verwendungsnachweis schriftlich mittels Formular |
Notwendige Unterlagen: | Pläne, Berechnungen (bei Antragsstellung) Original-Rechnungsbelege (bei Abrechnung) |