Sport braucht Ausrüstung

Zuschüsse für Sportgeräte

Die Qualität guter Sportangebote hängt unter anderem auch von den verfügbaren Sportgeräten ab. In einigen Sportarten bedeutet die Anschaffung benötigter Geräte für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung. Deshalb werden durch den BSB Nord mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg auch höherpreisige Sport- und Pflegegeräte bezuschusst.

Nähere Informationen zu Mindestanschaffungswerten, Art und Umfang der Förderung sowie Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte den Richtlinien, die wir zum Download bereitstellen.

Denken Sie daran,

dass Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten nur noch online über das BSBnet beantragt werden können.

Der Online-Antrag für im Jahr 2024 angeschaffte Geräte ist spätestens bis 31.01.2025 einzureichen.

Sportgeräte - Zuschüsse auf einen Blick

Antragsteller: Mitgliedsvereine des BSB Nord
Antragsfrist: Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres
Zuschusshöhe: 30% der als zuschussfähig anerkannten Kosten
Beschreibung:
 
Bezuschusst werden im o. g. Zeitraum angeschaffte Sport- und Pflegegeräte. Maßgebend ist das Rechnungsdatum.
Voraussetzung:

 
Die Förderung sportartspezifischer Sport- und Pflegegeräte setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraus.
Abrechnungszeitraum: 01.01. - 31.12. des Jahres der Anschaffung
Abrechnungsmodalitäten Antragsstellung / Abrechnung ausschließlich online
Notwendige Unterlagen: Original-Rechnungsbelege, aussagekräftiger Zahlungsnachweis
Unsere Partner

Suche nach Sportvereinen

Lade Vereinsliste

    Suche nach Fachverbänden

    Sportkreise

    Kreise
    Verbände
    Vereine