Sport braucht Ausrüstung
Zuschüsse für Sportgeräte
Die Qualität guter Sportangebote hängt unter anderem auch von den verfügbaren Sportgeräten ab. In einigen Sportarten bedeutet die Anschaffung benötigter Geräte für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung. Deshalb werden durch den BSB Nord mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg auch höherpreisige Sport- und Pflegegeräte bezuschusst.
Nähere Informationen zu Mindestanschaffungswerten, Art und Umfang der Förderung sowie Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte den Richtlinien, die wir zum Download bereitstellen.
Denken Sie daran,
dass Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten nur noch online über das BSBnet beantragt werden können.
Der Online-Antrag für im Jahr 2024 angeschaffte Geräte ist spätestens bis 31.01.2025 einzureichen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie komme ich in das neue Modul zur „Sportgeräteförderung“?
Loggen Sie sich hierzu in unsere Verbandssoftware BSBnet ein. Sollten Sie keine Zugangsdaten haben, dann fragen Sie bitte zuerst innerhalb Ihres Vereins nach. Sollte Ihnen dort niemand weiterhelfen können, dann dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. In der Menüleiste finden Sie das Modul „Sportgeräteförderung“. Mit Klick darauf werden Sie zu dem Programm weitergeleitet.
Kann ich meinen Antrag noch in Papierform einreichen?
Nein. Ab dem Förderjahr 2021 ist die Beantragung eines Zuschusses ausschließlich online über unser neues Modul „Sportgeräteförderung“ möglich!
Wann bzw. wie erfahre ich, ob der beantragte Zuschuss bewilligt wurde?
Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten bei der Online-Antragsstellung haben wir Ihre E-Mail-Adresse gespeichert. Sobald der eingereichte Antrag abschließend geprüft, ausbezahlt oder abgelehnt wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen. In der Regel vergehen zwischen Antragsstellung und Zuschussbewilligung bzw. -Auszahlung wenige Wochen.
Für welche Geräte werden Zuschüsse gewährt?
Im Regelfall für Sportgeräte ab einem Einzelanschaffungswert von mindestens 2.000 €, die zur Sportausübung benötigt werden.
Bei Pflegegeräten liegt der Mindest-Anschaffungswert bei 5.000 €
Kann ich für ein Gerät, das z. B. 1.500 € gekostet hat, keinen Zuschuss erwarten?
Nein, im Regelfall nicht!
Einige wenige Ausnahmen gibt es jedoch, beispielsweise wenn mehrere Tischtennisplatten gemeinsam die 2.000 €-Grenze erreichen. Lesen Sie hierzu bitte die Ausschreibung aufmerksam durch.
Wie hoch werden Geräte bezuschusst?
Der Zuschuss beträgt 30 % des zuschussfähigen Aufwandes - was häufig nicht 30 % der Gesamtkosten entspricht. Als zuschussfähig wird der für die Sportausübung im satzungsgemäßen Bereich notwendige Anteil der Kosten anerkannt. Näheres erläutern Ihnen unsere Experten in der Geschäftsstelle gern.
Ferner gelten für den als zuschussfähig anzuerkennenden Aufwand bestimmte Maximalbeträge, die Sie unseren Ausschreibungsunterlagen entnehmen können.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Der Verein füllt online die Antragsmaske vollständig aus und hat dort die Möglichkeit, die eingescannte Original-Rechnung und den eingescannten Zahlungsnachweis (Kopie des Vereinskontoauszugs) hochzuladen. Ein Antrag, der ohne diese Dokumente eingereicht wird, kann nicht weiterbearbeitet werden und wird dem Verein zur Überarbeitung zurückgesendet.
Ich habe bei der Online-Antragsstellung einen Fehler gemacht, den Antrag aber schon an den Sportbund versendet. Was kann ich tun?
Keine Sorge – setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung! Wir können Ihnen den Antrag problemlos wieder zur Überarbeitung zurücksenden, sodass Sie Ihre Korrekturen vornehmen können. Danach ist ein erneutes Versenden an den Sportbund möglich.
Kann mein Verein mehrere Anträge stellen?
Es ist nach wie vor möglich, dass Ihr Verein mehrere Zuschussanträge stellen kann. Pro Rechnung muss ein separater Online-Antrag gestellt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung von Sportart spezifischen Sport- und Pflegegeräten eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraussetzt.
Wohin wird der Zuschuss überwiesen?
Das Geld wird stets auf das beim BSB Nord bekannte Vereinskonto überwiesen.
Sportgeräte - Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine des BSB Nord |
Antragsfrist: | Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres |
Zuschusshöhe: | 30% der als zuschussfähig anerkannten Kosten |
Beschreibung: | Bezuschusst werden im o. g. Zeitraum angeschaffte Sport- und Pflegegeräte. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. |
Voraussetzung: | Die Förderung sportartspezifischer Sport- und Pflegegeräte setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraus. |
Abrechnungszeitraum: | 01.01. - 31.12. des Jahres der Anschaffung |
Abrechnungsmodalitäten: | Antragsstellung / Abrechnung ausschließlich online |
Notwendige Unterlagen: | Original-Rechnungsbelege, aussagekräftiger Zahlungsnachweis |