Sport braucht Ausrüstung
Die Qualität guter Sportangebote hängt unter anderem auch von den verfügbaren Sportgeräten ab. In einigen Sportarten bedeutet die Anschaffung benötigter Geräte für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung. Deshalb werden durch den BSB Nord mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg auch höherpreisige Sport- und Pflegegeräte bezuschusst.
Denken Sie daran,
dass Sie für im Jahr 2020 angeschaffte Geräte den Antrag spätestens bis 31.01.2021 einreichen müssen.
Nähere Informationen zu Mindestanschaffungswerten, Art und Umfang der Förderung sowie Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte den Richtlinien, die wir zum Download bereitstellen
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Für welche Geräte werden Zuschüsse gewährt?
Im Regelfall für Sportgeräte ab einem Einzelanschaffungswert von mindestens 2.000 €, die zur Sportausübung benötigt werden.
Bei Pflegegeräten liegt der Mindest-Anschaffungswert bei 5.000 €
Kann ich für ein Gerät, das z. B. 1.500 € gekostet hat, keinen Zuschuss erwarten?
Nein, im Regelfall nicht!
Einige wenige Ausnahmen gibt es jedoch, beispielsweise wenn mehrere Tischtennisplatten gemeinsam die 2.000 €-Grenze erreichen. Lesen Sie hierzu bitte die Ausschreibung aufmerksam durch.
Innerhalb welcher Fristen muss ich einen Zuschussantrag stellen?
Für ein im laufenden Jahr angeschafftes Sportgerät kann der Antrag bis zum 31.01. des Folgejahres gestellt werden. Entscheidend für das Abrechnungsjahr ist das Rechnungsdatum.
Können von mehrere Vereinen gemeinsam beschaffte Geräte bezuschusst werden?
Diese Möglichkeit besteht insbesondere bei Pflegegeräten. Bei teuren Pflegegeräten ist die gemeinsame Beschaffung und Nutzung durch benachbarte Vereine sinnvoll und durchaus auch förderungswürdig. Fragen Sie im konkreten Fall bitte rechtzeitig bei unserer Geschäftsstelle nach!
Wie hoch werden Geräte bezuschusst?
Der Zuschuss beträgt 30 % des zuschussfähigen Aufwandes - was häufig nicht 30 % der Gesamtkosten entspricht. Als zuschussfähig wird der für die Sportausübung im satzungsgemäßen Bereich notwendige Anteil der Kosten anerkannt. Näheres erläutern Ihnen unsere Experten in der Geschäftsstelle gern.
Ferner gelten für den als zuschussfähig anzuerkennenden Aufwand bestimmte Maximalbeträge, die Sie unseren Ausschreibungsunterlagen entnehmen können.
Weshalb ist die Förderung in einem nur so eingeschränkten Umfang möglich?
Die Mittel für Sportgeräte werden aus dem Etat des Sportstättenbaus finanziert. Aufgrund der Fördermittelknappheit existiert seit Jahren eine Unterfinanzierung dieses Etats, was leider die restriktive Praxis bei der Bezuschussung von Sportgeräten zur Folge hat.
Wann kann der Verein mit dem Zuschuss rechnen?
Im Gegensatz zu Baumaßnahmen ist – bei gegebener Förderfähigkeit – die Auszahlung von Sportgerätezuschüssen im Regelfall innerhalb weniger Wochen nach Antragsstellung möglich.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?
Sie müssen den Förderanträgen Originalrechnungen beifügen; diese erhalten Sie nach erfolgter Prüfung von uns zurück. Rechnungsempfänger muss stets der Verein sein!
Welchen Zahlungsnachweis möchte der BSB Nord sehen?
Der dem Förderantrag beigelegte Zahlungnachweis muss zweifelsfrei dokumentieren, dass der Verein die Zahlung geleistet hat. Ausdrucke aus dem Onlinebanking sind leider sehr manipulationsanfällig, weshalb wir beispielsweise Original-Kontoauszüge bevorzugen.
Wohin wird der Zuschuss überwiesen?
Das Geld wird stets auf das beim BSB Nord bekannte Vereinskonto überwiesen.
Sportgeräte - Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Mitgliedsvereine des BSB Nord |
Antragsfrist: | Antragsschluss ist der 31.01. des auf die Anschaffung folgenden Jahres |
Zuschusshöhe: | 30% der als zuschussfähig anerkannten Kosten |
Beschreibung: | Bezuschusst werden im o. g. Zeitraum angeschaffte Sport- und Pflegegeräte. Maßgebend ist das Rechnungsdatum |
Voraussetzung: | Die Förderung sportartspezifischer Sport- und Pflegegeräte setzt eine entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) im Anschaffungszeitraum voraus. |
Abrechnungszeitraum: | 01.01. - 31.12. des Jahres der Anschaffung |
Abrechnungsmodalitäten: | Antragsstellung / Abrechnung schriftlich mittels Formular |
Notwendige Unterlagen: | Original-Rechnungsbelege |