Mitgliedsbeiträge im BSB Nord

Der BSB Nord erhebt Beiträge von seinen Mitgliedsvereinen. Der Großteil der Beiträge wird an die Fachverbände weitergeleitet. Vom verbleibenden Anteil werden teilweise Leistungen finanziert, an denen die Vereine unmittelbar partizipieren, beispielsweise Versicherungsleistungen. Details können Sie der Übersicht "Beitragsbestandteile" entnehmen.

Bei der Aufnahme in den BSB Nord erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR. Diese wird mit der ersten Beitragsrechnung fällig.

Die Höhe der laufenden Beiträge hängt von den Mitgliederzahlen ab. Jeder Verein meldet einmal jährlich im Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende Januar diese Zahlen. Ferner hat jeder Verein – abhängig von der Mitgliederstärke – einen Jahressockelbeitrag zu entrichten.

Mitgliedsbeiträge

Die derzeitigen Beitragssätze:

   Beitragshöhe      davon fest*
(gültig seit 2016)
davon variabel*
(gültig seit 2023)
für Kinder bis 14 Jahre             1,65 €              1,09 €               0,56 €
für Jugendliche bis 18 Jahre             3,25 €              2,69 €               0,56 €
für Erwachsene             3,85 €              3,29 €               0,56 €


Jahressockelbeitrag:

für Vereine bis 500 Mitglieder       25,00 €
für Vereine über 500 Mitglieder          100,00 €

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft werden die Beiträge anteilig erhoben (monatsgenau).

 

Erläuterung zu den Beitragsbestandteilen:
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom Frühjahr 2018 setzt sich der Mitgliedsbeitrag der Vereine ab 2019 aus zwei Bestandteilen zusammen. Diese sind:

  • ein variabler Beitragsbestandteil pro Vereinsmitglied
  • ein fester Beitragsbestandteil pro Vereinsmitglied (gestaffelt nach Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen)

Die Gesamtsumme der Einnahmen durch den variablen Anteil wird dazu benutzt, Abgaben und Beiträge an Dritte zu begleichen, deren Höhe wir nicht durch eigenes Handeln bestimmen können. Dies sind im Wesentlichen die Mittel für

  • die Sportversicherung (Versicherungssteuer),
  • die VBG und die Aufwendungen für
  • den GEMA-Rahmenvertrag, aber auch
  • den Beitrag an den LSV Baden-Württemberg sowie
  • den Beitrag an den DOSB.

Gibt es hier nennenswerte Veränderungen, wird der variable Beitrag entsprechend angepasst.
Den festen Bestandteil beschließt wie bisher der Hauptausschuss. Neu ist ab 2019, dass die Fachverbände aus diesem festen Beitrag 67 Prozent der Gesamtsumme erhalten. Diese Regelung erhöht die Planungssicherheit für die Fachverbände. Die verbleibenden 33 Prozent verbleiben beim Badischen Sportbund; einen Teil davon erhalten unsere Sportkreise als Verwaltungskostenzuschuss.

 

Kontakt

Santina Leiblein

0721/18 08-33
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