Vereinssport wieder vermehrt möglich

Mit sinkenden Inzidenzen und der aktuellen Corona-Verordnung und Corona-Verordnung Sport ist Vieles im Vereinssport wieder zulässig:

  • Wettkampfsport im Amateurbereich
  • Sport im öffentlichen Raum analog zu Sportanlagen
  • Hallensport (kontaktarm) ab der 2. Öffnungsstufe (incl. Umkleiden und Duschen)
  • Kontaktsport (auch in der Halle) und damit jede Sportausübungsform ab der 3. Öffnungsstufe oder stabiler Inzidenz unter 50
  • Kooperationsmaßnahmen Schule-Verein (nach Entscheid Schulleitung und den Regelungen der Corona-VO Schule)

Selbstverständlich sind weiter Hygienekonzepte und -schutzmaßnahmen umzusetzen und die Regelungen der Verordnung sowie der einzelnen Stufen zu beachten. Es gilt der Grundsatz GGG (Getestet, Genesen, Geimpft) ab 6 Jahren, wobei die Test- und Nachweispflicht im Freien unter einer Inzidenz von 35 entfällt und für Schüler*innen die Schultestungen auch für den Nachmittagssport im Verein ausreichend sind.

Der BSB Nord aktualisiert laufend seine Checkliste sowie die FAQ’s auf der Informationsseite zur aktuellen Situation – dort finden sich alle Details, die Relevanz für den Vereinssport besitzen und ebenso eine Übersicht des Kultusministeriums im Downloadbereich. Der BSB Nord setzt sich auch weiter mit Nachdruck dafür ein, dass die konkrete Ausgestaltung von Regelungen und die allgemeine Verständlichkeit weiter verbessert wird und nicht zu unnötigen Umsetzungshürden im Vereinsalltag führt, damit der Vereinssport nun wieder seine vielfältigen positiven Wirkungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, entfalten kann. Herzlichen Dank für Ihr aller Engagement!
 

Alle neuen Regelungen in der Kurzübersicht

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Unsere Partner

Suche nach Sportvereinen

Lade Vereinsliste

    Suche nach Fachverbänden

    Sportkreise

    Kreise
    Verbände
    Vereine