Engagement von Sportvereinen im Ganztag
Die zunehmende Institutionalisierung der Kindheit bedingt eine bewegungsförderliche Schulumgebung. Sportvereine können sich mit Sport- und Bewegungsangeboten an der Ganztagsbetreuung beteiligen und dabei unterstützen, die von der World Health Organization (WHO) und dem Runden Tisch Bewegung der Bundesregierung empfohlenen 60 täglichen Minuten Bewegungszeit der Kinder im Grundschulalter zu ermöglichen, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und die ganzheitliche Entwicklung und ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu fördern. Den Schulsport nach Lehrplan ersetzen Sportvereine dabei nicht. Dieser bleibt Aufgabe der Lehrkräfte.
Der Badische Sportbund Nord bietet verschiedene Bildungsangebote zum Thema Ganztag an, bspw. den Übungsleiter C - Profil Kinder oder den Sportcoach Schule. Alle Informationen zu den Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Auch die Badische Sportjugend hat verschiedene Lizenzausbildungen und Seminarangebote im Programm, die zum Engagement im Ganztag oder bei Ferienbetreuungen qualifizieren. Weitere Informationen zum Bildungsangebot der BSJ finden Sie hier.
Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben Sportvereine im Ganztag?
Ob mit außerunterrichtlichen Angeboten wie Schul-AGs - ein bewährtes Vorgehen, das bereits jetzt viele Sportvereine bspw. mit der Kooperation Schule-Verein erfolgreich umsetzen und das künftig weitergeführt sowie ausgebaut werden soll, mit vergleichbaren Angeboten in der Betreuungszeit - oder mit Personal im Regelunterricht über monetarisierte Stunden - für Sportvereine bestehen diverse Möglichkeiten sich als Partner in der Ganztagsschule einzubringen.
Impulse und Umsetzungsbeispiele hierfür haben wir Ihnen unter Kooperationsmodelle, Freiwilligendienste im Sport und Verlässliche Kooperation zusammengestellt.
Kooperationsmodelle
- Einsatzbereich
- Zeitlich begrenzte Bewegungsangebote und niederschwellige Aktionen im außerschulischen sportlichen Angebot am Nachmittag (während der Betreuungszeit), bspw. einmal wöchentlich für 90 Minuten
- Zielsetzung und Eignung
- Präsentation von Vereinssportarten mit dem Ziel, Schüler/-innen zur Teilnahme am Vereinssport zu motivieren; Attraktivierung und Ausweitung des Bewegungsangebotes der Schule (AG’s, Sport-Projekte etc.)
- Personal
- Ehrenamtliche Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen
- Qualifikationsanforderungen
- keine, wünschenswert
- Qualitätssicherung/Aufsicht
- Liegt in der Hauptsache bei der Schule/dem Träger
- Finanzierungsmodelle
- 500 € Pauschalförderung für Vereine über das Programm Kooperation Schule-Verein (Durchführung von mind. 30 Unterrichtseinheiten)
- Input & Outcome
- Niedrige Personalkosten durch ehrenamtliche Übungsleiter/-innen, die über Zuschüsse gedeckt werden. Hohe Sozialrendite für den Staat, dementsprechend geringe Verpflichtungen bei Vereinen bspw. hinsichtlich der Verlässlichkeit und Vertretung des Angebots.
- Für Vereine unter dem Gesichtspunkt der Bewerbung des eigenen Angebots interessant.
- Weitere Informationen & Arbeitshilfen
- Checklisten zum Kooperationsaufbau
- Muster Kooperationsvereinbarung/-vertrag
- Informationen Zuschüsse Kooperation Schule-Verein
Freiwilligendienste im Sport
Neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport, das sich an Menschen zwischen 16 und 27 Jahren richtet und dem Bundesfreiwilligendienst im Sport für Personen ab 26 Jahren besteht mit dem FSJ Sport und Schule ein Programm, das speziell darauf ausgerichtet ist, Bewegung, Spiel und Sport in Grundschulen und die Kooperation zwischen Schule und Sportverein auszubauen.
- Einsatzbereich
- Sowohl im Rahmen des schulischen Angebots der (Ganztags-)Schule zusätzlich zum Sportunterricht oder den Sportunterricht unterstützend als auch während der anschließenden Betreuungszeit (nach Vereinbarung)
- FSJ Sport und Schule mit 70% der Arbeitszeit in der Schule darüber hinaus auch
- Außerunterrichtliche Angebote im Bereich Bewegung, Spiel und Sport (AGs, Bewegte Pause etc.)
- Unterrichtsbegleitung (v. a. im Sport und Schwimmen)
- Turnierbetreuung, Jugend trainiert für Olympia, Bundesjugendspiele, weitere Sporttage
- Begleitung von Schulausflügen und Schullandheimen
- Mittagsbetreuung, Hortbetreuung, Hausaufgabenbetreuung
- Zielsetzung und Eignung
- Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Sportunterricht, der Präsentation zusätzlicher (Vereins-)Sportarten mit dem Ziel, Schüler/-innen auch zur Teilnahme am Vereinssport zu motivieren; Attraktivierung und Ausweitung des Bewegungsangebotes der Schule (AG’s, Sport-Projekte etc.)
- Personal
- Freiwilligendienstleistende mit wenig Lehrerfahrung, die im Rahmen des FSJ eine sportpraktische Qualifikation durchlaufen
- Qualifikationsanforderungen
- Im Rahmen des FSJ bzw. BFD sind gezielte Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt, zudem bestehen verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten (Übungsleiter-, Trainer- oder Jugendleiterlizenz)
- Im FSJ Sport und Schule werden Qualifizierungsmaßnahmen mit elementarer Ausrichtung auf den Erwerb von Kernkompetenzen im Kinder- und Jugendsportangebot durchlaufen
- Qualitätssicherung/Aufsicht
- Muss bei Schule liegen; die Schwankungen in der Qualität der eingesetzten Personen (FSJ’ler) sind hoch. Für unterstützende Tätigkeiten ideal, eigenständiger Sportunterricht nicht möglich, die Leitung von AG’s nach Eignung und Neigung schon bei vorhandener Gesamtaufsicht durch Schule/Betreuungsinstitution.
- Finanzierungsmodelle
- Der Sportverein zahlt pro FSJ- bzw. BFD-Stelle zur Zeit 520 Euro (inkl. Umsatzsteuer) pro Monat. Dieser Betrag enthält einen Zuschuss für das Taschengeld der/s Freiwilligen, die Sozialversicherung, die Seminarkosten und die Verwaltungskosten
- Im FSJ Sport und Schule werden 70% der Arbeitszeit in der Schule geleistet, die übrigen 30% im Verein. Der schulische Einsatz ist zu 100% von anderer Stelle finanziert.
- Der Sportverein zahlt pro Stelle im FSJ Sport und Schule zur Zeit 175 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
- Betrag enthält einen Zuschuss für das Taschengeld der/s Freiwilligen, die Sozialversicherung, die Seminarkosten und die Verwaltungskosten.
- WICHTIG: Die Betreuung der FSJ’ler/-innen durch den Verein (bspw. Einsatzkoordination, Organisation, fachliche Anleitung und ggf. Vertretungen) entstehen zusätzliche zeitliche und/oder finanzielle Aufwände („HEAD-Kosten“), die für ein Gelingen des FSJ im Verein unabdingbar sind.
- Input/Outcome
- Die Kosten für den Einsatz in der Schule sind für den Verein vollständig gedeckt. Unter dem Gesichtspunkt der Auslastung der/des FSJler/-in ist das Modell sowohl für Vereine interessant, die einen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auch in der Kooperation mit Schulen und KiTas sowie der Beteiligung am Ganztag sehen, als auch für kleinere Vereine mit überschaubarem Aufgabengebiet außerhalb des schulischen Kontextes.
- Neben der Betreuung und der organisatorischen Aspekte, die dem Verein obliegen übernimmt die BWSJ als Träger des FSJ Sport und Schule die pädagogische Begleitung und steht dem Verein als Ansprechpartner unterstützend zur Seite.
- Für Schulen ist das Modell hinsichtlich der Unterstützung und Entlastung des Lehrpersonals attraktiv.
- Weitere Informationen & Arbeitshilfen
Verlässliche Kooperation
Das „Angebotsmodell für verlässliche Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern“ beschreibt einen Kosten- und Qualifikationsrahmen für die Einbindung außerschulischer Bildungspartner im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Es wirkt qualitätssichernd im Sinne des Bundesrechts, schafft Verlässlichkeit für alle Kooperationspartner und stellt das von den Sportverbänden bevorzugte Modell künftiger Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Anbietern wie Sportvereinen dar, über deren Einsatz bei der Gestaltung der Ganztagsbildung breiter Konsens herrscht.
- Einsatzbereich
- Sowohl im Rahmen des schulischen Angebots der (Ganztags-)Schule zusätzlich zum Sportunterricht als auch während der anschließenden Betreuungszeit (nach Vereinbarung) auf Basis eines Dienstleistungsvertrags zwischen der Schule und dem Verein.
- Zielsetzung und Eignung
- Zur sinnvollen und verlässlichen Ergänzung des schulischen Angebots während der ganztägigen Bildung im Bereich Sport und Bewegung; pädagogisch fundierter Unterricht in einzelnen oder mehreren Sportarten; Motivation zur Teilnahme am Vereinssport als Nebenziel; Sicherstellung des Bewegungsangebotes der Schule in einem zeitlich umfangreichen schulischen Rahmen
- Personal
- Qualifizierte Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen sowie Sportpädagog/-innen in Voll- oder Teilzeit, bspw. mit 50% Anstellungsumfang für außerschulische Aktivitäten bei einem Verein sowie weitere Deputatsprozente für Schulkooperationen.
- Qualifikationsanforderungen
- Eine Basisqualifizierung ist erforderlich, i.d.R. Übungsleiter C oder höher. Die Berechnungssätze der Personalkosten pro gearbeiteter Zeitstunde orientieren sich in ihrer Höhe an der Qualifikation der angestellten Person.
- Qualitätssicherung/Aufsicht
- Die Verantwortlichkeit für den Dienstleistungsvertrag incl. des dort benannten Personals bei der Schule liegt beim Verein. Ebenso ist der Verein für die Umsetzung der Angebote verantwortlich. Auf Seiten der Schule besteht ein Recht auf Leistungserfüllung, angemessen qualifizierte Vertretungen durch den Verein sowie Kontrollmöglichkeiten.
- Finanzierungsmodell
- Qualifikations- und umfangabhängige Förderung nach den Berechnungssätzen der verlässlichen Kooperation auf Basis eines (mehrjährigen) Dienstleistungsertrages mit qualifikationsangemessener Vergütung. Vorbereitungs- und Kommunikationszeiten sind in den Berechnungssätzen berücksichtigt. Weitere Informationen und die Berechnungssätze der Arbeitgeberkosten pro Zeitstunde finden Sie hier.
- Input/Outcome
- Das Modell "Verlässliche Kooperation" bietet die Möglichkeit für Hauptamtlichkeit im Sportverein mit einer ausgewogenen Fairness-Bilanz insbesondere für Vereine, die einen Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auch in der Kooperation mit Schulen und KiTas sowie in der Querfinanzierung hauptamtlicher Stellen sehen. Die Kosten für Übungsleiter/-innen können qualifikationsangemessen gedeckt werden, jedoch ist keine Gewinnerzielung gegeben und das Risiko für Arbeitnehmerstellung und die Erbringung der Dienstleistung liegt beim Verein.
- Der Nutzen für Schulen/Betreuungsinstitutionen liegt in der Verbindlichkeit der Angebote seitens der Vereine in der Schulzeit, Betreuungszeit oder Ferienzeit sowie der personellen Unterstützung und Ausweitung der Angebote im schulischen Kontext.
- Weitere Informationen & Arbeitshilfen
Ferienbetreuung in Sportvereinen
Neben dem Anspruch während der Schulzeit auf Betreuung von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche besteht im Rahmen des GaFöG auch ein Betreuungsanspruch in den Ferien mit Ausnahme einer jährlichen Schließzeit von 4 Wochen. Bisher war die Ferienbetreuung ein freiwilliges Angebot der Kommunen und wurde nicht durch das Land bezuschusst. Durch das Ganztagsförderungsgesetz werden die Kommunen nun aber zur Anspruchserfüllung verpflichtet, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die Wahlmöglichkeit, ob sie ein Angebot wahrnehmen möchten oder nicht haben dann lediglich die Sorgeberechtigten.
Ob und inwieweit bestehende, teilweise bereits traditionsreiche Ferienbetreuung von außerschulischen Anbietern, wie bspw. Sportvereinen anspruchserfüllend sind, ist bislang nicht geklärt. Auch die Voraussetzungen die ein Angebot erfüllen müsste, um anspruchserfüllend zu sein, sind bislang nicht bekannt. Vom Gesetzgeber sind dringend die Rahmenbedingungen, wie Dauer, Personal, Gruppengrößen, Nutzung von Angeboten in anderen Kommunen, Transfer, Verlässlichkeit oder Vertretungen, zu bestimmen und für Sicherheit auf Seiten der freien Träger und außerschulischen Anbietern zu sorgen.
Alle Informationen zu Jugendfreizeiten im Sport finden Sie bei der Badischen Sportjugend.