Kommunalrichtlinie
Das Bundesumweltministerium hat die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ ausgeweitet. Noch bis zum 30.9.2016 oder vom 1.1. -–31.3.2017 können nun auch gemeinnützige Sportvereine für ihre Klimaschutzinvestitionen Bundeszuschüsse erhalten. Welche Voraussetzungen erforderlich sind und welche konkreten Maßnahmen gefördert werden, erfahren Sie in der Zusammenfassung des DOSB.
Klimaschutz Plus
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Klimaschutz Plus-Förderprogramm neu aufgestellt. Gemeinnützige Sportvereine können für energetische Sanierungsmaßnahmen aus dem CO2-Minderungsprogramm (Teil A) und für die Einführung eines Energiemanagements (Teil B) Landeszuschüsse erhalten. Anträge können noch bis zum 29.9.2016 (Sanierungen), 30.11.2016 (Energiemanagement) und wieder ab 1.2.2017 gestellt werden.
Zusammenfassung Kommunalrichtlinie für Sportvereine - DOSB, 27.07.2016











