Aufgrund der teilweise erheblichen Unwetterschäden vom 16.07.2026 im Raum Karlsruhe sowie in weiteren Teilen Nordbadens erteilt das Präsidium des Badischen Sportbundes Nord (BSB Nord) mit sofortiger Wirkung eine vorläufige Baufreigabe für alle dem BSB Nord gemeldeten, unwetterbedingten Schäden an Sportstätten. Dies gilt ausschließlich für Maßnahmen, die nach den aktuell geltenden Förderrichtlinien förderfähig sind.
Betroffene Vereine können die zur Schadensbeseitigung und Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Sportstätten erforderlichen Maßnahmen unverzüglich beauftragen, ohne zuvor die formelle Baufreigabe des BSB Nord einzuholen. Damit sollen förderrechtliche Nachteile aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit vermieden werden.
Voraussetzung ist, dass die entstandenen Schäden sowie die durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und dem BSB Nord zeitnah gemeldet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team Sportstättenbau gerne zur Verfügung:
Telefon: 0721 1808-18 oder 0721 1808-30
E-Mail: bau@badischer-sportbund.de
Karlsruhe, 17.07.2026











