Die FIFA-Fußball-WM der Männer in Kanada, Mexiko und den USA wird im Zeitraum vom 11. bis zum 19. Juni ausgetragen.
Vereine oder Privatpersonen, die planen, Übertragungen einzelner Begegnungen einem größeren Personenkreis über ein Public Viewing zugänglich zu machen, sollten sich mit den lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Denn abhängig davon, ob die Events privater oder öffentlicher Natur sind bzw. kommerziell oder nicht kommerziell eingestuft werden, gelten Lizenzpflichten oder auch nicht. Relevant sind hierbei die Lizenzpflichten
- der FIFA
- der GEMA
FIFA:
Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen sind gebührenpflichtig. Der kommerzielle Charakter einer Veranstaltung wird beispielsweise durch die Erhebung von Eintrittspreisen, den Verkauf von Speisen und Getränken oder durch Sponsoringaktivitäten erkennbar.
Für private, nicht kommerzielle Veranstaltungen ohne Eintritt, ohne Verkauf von Speisen und Getränken sowie ohne Sponsoringaktivitäten erhebt die FIFA keine Lizenzgebühr.
GEMA:
Die GEMA erhebt aus Gründen des Urheberschutzes in jedem Fall eine Lizenzgebühr.
Sofern eine GEMA-Lizenz beantragt werden muss, findet man über den nachfolgenden Link den Tarif sowie die Anmeldemöglichkeit:
GEMA WM-Tarif
Lärmschutz
Aufgrund der Zeitverschiebung zum Austragungsort finden einige WM-Spiele nach 22:00 Uhr statt. Durch eine entsprechende, zeitlich befristete Verordnung des Bundes werden Städte und Gemeinden dazu autorisiert, für Public-Viewing-Veranstaltungen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Sofern eine Veranstaltung im Freien stattfindet, öffentlich zugänglich ist und nach 22:00 Uhr stattfindet, benötigen Veranstalter eine Sondergenehmigung ihres örtlichen Ordnungsamtes.












