Lohnnachweis an die VBG geht auch digital

Immer zu Beginn eines neuen Kalenderjahres werden Sportvereine und Sportverbände, die sozialversicherungspflichtig Arbeitnehmer beschäftigen, aufgefordert, ihren Lohnnachweis einzureichen. Für 2017 muss dies in zwei Meldungen erfolgen. Einmal wie üblich mit dem bisherigen Entgeltnachweis und dann zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital.

Die VBG hat dazu ein Informationsschreiben verfasst, das wir gerne auch an dieser Stelle veröffentlichen.

 

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