Weitere Erleichterungen für den Sport

Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht seit Montag, den 28. Juni 2021 weitere Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg bei nun vier Inzidenzstufen vor.

Ganz entscheidend ist die deutliche Vereinfachung der Organisation durch den Wegfall der Testpflicht, auch im Innenbereich, bei Inzidenzen unter 35 (Inzidenzstufen 1 und 2). Das wird bei den derzeitigen Werten den Hallensport insbesondere für Kinder und Jugendliche, hoffentlich auch während der Ferien, flächendeckend ermöglichen. Neu ist zudem, dass Sport in all seinen Ausprägungen in jeder Inzidenzstufe möglich ist – Unterschiede bestehen bei den Gruppengrößen und bei der Absicherung über Tests. Bei den aktuellen Inzidenzwerten (Stand 28.06. - 12.45 Uhr) bestehen für die Sporttreibenden allerdings keine bzw. kaum Beschränkungen.

Auch Zuschauerinnen und Zuschauer im Wettkampfsport sind  wieder erlaubt. Dort sind die entsprechenden Vorschriften auch abhängig von der Anzahl zu beachten, die den unten verlinkten Dokumenten und der Corona-VO entnommen werden können.

Es ist gut und notwendig, dass mit der neuen Verordnung Sport nun mit wenigen Organisationshürden betrieben werden kann. Alle Personen im Sport sind gut beraten, weiterhin noch etwas Vorsicht walten zu lassen, um die Pandemie nachhaltig in den Griff bekommen und in absehbarer Zeit keine Covid-Regelungen mehr zu benötigen.

Alle neuen Regelungen in der Kurzübersicht

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