GEMA - Beendigung der Kulanzregelung Online-Rechte

Viele Musiknutzer waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Daher waren viele Veranstaltungen mit Musik wie z.B. Vereinsfeste nicht möglich. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 hat die GEMA daher ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem z. B. u.a. Onlinerechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt wurden.

Mit sinkenden Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jetzt konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück.
Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publikum öffnen können, als auch die Mitglieder der GEMA, deren Musik in den Betrieben und Vereinen wieder gespielt wird.

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA daher die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31.07.2021 beenden. 

Das heißt, dass ab den 01.08.2021 z. B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen Tarif VR-OD 10 lizenziert wird.
Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

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