FAQ GaFöG in BW

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) schafft bundesweit einen Anspruch auf Betreuungszeit, nicht auf zusätzliche Schulstunden.

  • Die Ganztagsschule bezeichnet den Schulunterricht sowie zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Sport, Musik, Hausaufgabenbetreuung), die in den schulischen Alltag integriert sind.
  • Die Ganztagsbetreuung ist eine ergänzende Betreuung außerhalb des Unterrichts – also vor oder nach der Schule, ggf. auch in den Ferien mit Fokus auf Aufsicht, Spiel, Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbegleitung.

Beides zusammen soll gewährleisten, dass ab 2026 alle Grundschulkinder (beginnend mit Klasse 1) einen Anspruch auf ganztägige Förderung (8 Stunden täglich) haben.

Sportvereine können sich weiterhin im schulischen Angebot einbringen und künftig verstärkt in der Ganztagsbetreuung.  

Unsere Partner

Suche nach Sportvereinen

Lade Vereinsliste

    Suche nach Fachverbänden

    Sportkreise

    Kreise
    Verbände
    Vereine