Versicherung von Übungsleitern und Ehrenamtlichen

Mit der Mitgliedschaft im BSB Nord und der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ist ein Verein automatisch Nutznießer von Gruppenverträgen, die wir für unsere Mitgliedsorganisationen abgeschlossen haben. So etwa mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Denken Sie daran,

versichert sind alle Übungsleiter und Trainer, die für Ihren Verein tätig sind - unabhängig davon, ob sie Vereinsmitglied sind oder nicht.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist die für Sportvereine und Sportverbände zuständige Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) von Arbeitnehmern zuständig ist.

Jeder Sportverein/Sportverband, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich bei der VBG als Unternehmen melden. Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die über einen Arbeitsvertrag geregelt sind.

Neben den arbeitsvertraglich Beschäftigten sind auch die sogenannten ‚arbeitnehmerähnlich Beschäftigten‘ Personen, die sich für den Verein engagieren, versichert. Dies sind alle Übungsleiter und Trainer, auch die ohne Lizenz. Darunter können aber auch die Einsatzkräfte bei Vereinsfesten, die eingeteilten Helfer bei vereinseigenen Baumaßnahmen oder der vom Verein organisierte Fahrdienst fallen. Die dafür fälligen Beiträge werden pauschal vom Badischen Sportbund Nord e.V. an die VBG abgeführt.

Als besondere Leistung hat der Badische Sportbund Nord e.V. zusätzlich alle Ehrenamtlichen, die ein in der Satzung vorgesehenes Wahlamt übernehmen und alle von einem Vereinsorgan berufenen Ausschussmitglieder über einen Zusatzvertrag als ‚Arbeitnehmer‘ abgesichert. Der Verein muss selbst nichts tun, da der BSB auch hier die fälligen Beiträge für diese Zusatzversicherung übernimmt.

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Arbeit, auf dem Weg dorthin und zurück (!) und die Folgen von Berufskrankheiten. Die Leistungen der BG umfassen etwa Behandlungskosten, ggf. aber auch die Zahlung einer Rente.

Details zur VBG, zum Versicherungsschutz, zu den Kosten, zu den Pflichten des Vereins bei einem Unfall und ähnliches finden Sie auf der Website der VBG. Zuständig für Vereine im BSB Nord ist die Bezirksdirektion Ludwigsburg.

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