Wissenswertes zum Transparenzregister für Vereine

Am 01.08.2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich Erleichterungen für Vereine. Alle damit verbundenen relevanten Aspekte werden in den nachfolgenden häufig gestellten Fragen umfassend dargestellt.

 

Die Bundesanzeiger GmbH versendet aktuell individualisierte Antragsformulare an alle Vereine, die zur einfacheren Abwicklung mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts bereits vorausgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen sind. Durch die individualisierung der Formulare ist von einer Vervielfätigung bitte abzusehen, da dies zu einer verlängerten Bearbeitungszeit führen kann.

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Sofern Sie nicht das vereinfachte Antragsverfahren (siehe oben) abwarten wollen: Für das Jahr 2021 ist ein Antrag durch einen Vertretungsberechtigten laut Satzung/Vereinsregistereintrag auf Befreiung per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de möglich. Bitte fügen Sie dem Antrag Ihren aktuellen Freistellungsbescheid bei, eine Befreiung ist dann für den kompletten Zeitraum des gültigen Freistellungsbescheides möglich. Folgende Dokumente sind zusätzlich noch erforderlich:

  • ein Auszug aus dem Vereinsregister, in dem hervorgeht, wer den Verein vertreten darf
  • ein Ausweisdokument des/der Vertretungsberechtigten

 

Kontakt

Geschäftsstelle BSB Nord

Montag bis Donnerstag 09 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Freitag 09 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

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