Barrierefreiheit im Sport digital stärken
Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen haben oft Schwierigkeiten, im Internet Barrieren zu überwinden – wie etwa unlesbare Schriftfarben, zu kleine Texte oder komplexe Navigationsstrukturen, die ohne Maus schwer zu bedienen sind. Um diesen Menschen unterstützend unter die Arme zu greifen, setzen sich die Sportbünde und der LSVBW für digitale Inklusion ein!
Ab dem 1. Oktober 2025 können alle Mitgliedsorganisationen und -vereine der drei Sportbünde in Baden-Württemberg – Badischer Sportbund Nord, Badischer Sportbund Freiburg (Süd) und Württembergischer Landessportbund (WLSB) – sowie des Landessportverbandes Baden-Württemberg (LSVBW) kostenfrei die digitalen Tools der Web Inclusion GmbH nutzen. Grundlage ist eine landesweite Generallizenz.
Die Tools im Überblick
- Eye-Able® Assist: Vorlesefunktion, Kontrast- und Schriftgrößenanpassung ...
- Einfache Sprache: Übersetzung in leicht verständliche Texte.
- Translate: Übersetzungen in diverse Sprachen.
- Audit: Überprüfung von Webseiten auf Barrieren.
- Report: Auswertungen mit Handlungsempfehlungen.
Das Beste daran? Dank der Baden-Württemberg weiten Lösung müssen Vereine und Verbände keine eigenen Investitionen tätigen – sie bekommen die Software kostenlos zur Verfügung gestellt.
Damit können sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch ihre Webseiten für alle Mitglieder, Fans und Interessenten zugänglicher machen.
Vorteile für Vereine
- Kostenfreie Nutzung: Keine Lizenzgebühren für Mitgliedsorganisationen und -vereine.
- Einfache Integration: Einbau der Tools ohne besondere IT-Kenntnisse möglich.
- Schrittweise Verbesserung: Webseiten können sukzessive angepasst werden.
- Stärkung der Teilhabe: Informationen werden für mehr Menschen zugänglich – z. B. für Personen mit Behinderungen, internationale Mitglieder oder Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Warum ist das wichtig? Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das Betreiber von Webseiten dazu verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen auch Sportvereine, wenn sie auf ihrer Webseite z.B.:
- Ticketing, Online-Buchungen oder Anmeldungen anbieten
- Einen Webshop für Vereinskleidung oder Merchandising betreiben
- Kontaktformulare für Mitglieder oder Interessenten bereitstellen
Ihr Weg zu Eye-Able ®
Die Installation der Software kann von der Person vorgenommen werden, die die Website des Vereins oder Verbands betreut. Es spielt keine Rolle, ob ein Baukastensystem wie Wix oder WordPress verwendet wird oder ob ein CMS wie Typo3 zum Einsatz kommt. Nur ein kleiner Eingriff in das System ist notwendig, damit Eye-Able® richtig funktioniert.
- Besuchen Sie die Landingpage, auf der Sie Ihren Account und die Lizenz erstellen können.
- Folgen Sie den Anweisungen auf der Landingpage.
- Sie benötigen folgendes Passwort: sport-bw
Wenn Sie während der Installation oder im Betrieb Fragen haben, können Sie das Support-Team von Eye-Able® unter support@eye-able.com kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website von Eye-Able® (www.eye-able.com).
Warum Audit & Report besonders wichtig sind
Mit Audit und Report können Vereine ihre Webseiten analysieren und konkrete Verbesserungsschritte ableiten. Diese Tools sorgen dafür, dass Barrieren nicht nur erkannt, sondern auch nachhaltig abgebaut werden. Sie sind damit das Herzstück der Generallizenz.
Ausnahmen
- Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind nicht verpflichtet.
- Falls die Umsetzung eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden.
Datenschutz – Was ist zu beachten?
Eye-Able® respektiert den Schutz personenbezogener Daten. Alle persönlichen Einstellungen, wie etwa der gewählte Kontrastmodus oder die Schriftgröße, werden lokal im Browser gespeichert und nicht an externe Server übermittelt. Wenn Eye-Able® über die Server von Eye-Able® geladen wird, sollten Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung vermerken – dazu finden Sie auf der Website von Eye-Able® passende Formulierungshilfen. Alternativ kann Eye-Able® auch lokal auf Ihrem eigenen Server gehostet werden, wobei keine externen Verbindungen aufgebaut werden. Der Nachteil dabei: automatische Updates sind nicht möglich.
Wichtige Hinweise
- Die Tools unterstützen den Abbau digitaler Barrieren, ersetzen jedoch keine vollständige Barrierefreiheit „per Klick“. Webseiten sollten kontinuierlich geprüft und verbessert werden (z. B. mit Audit/Report und redaktionellen Anpassungen).
- Sollten Sie Eye-Able® bereits auf Ihrer Website nutzen, wird die weitere Nutzung für Sie in Zukunft kostenlos. Wenden Sie sich für die Klärung bitte direkt an den Support.
- Bestehende Verträge über digitale Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen zudem noch bis spätestens 27. Juni 2030 unverändert weitergeführt werden.










