Für die Verlängerung von Übungsleiter C- und B-Lizenzen ist die Teilnahme an einer Fortbildung (Präsenz oder online) im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten erforderlich. Die Lizenz wird im Anschluss um weitere 4 Jahre tagesgenau verlängert (Neureglung für B-Lizenz ab 01.01.2023). Auch für Trainerlizenzen gilt eine Mindestanzahl von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Nichtmitglieder können zu einem gesonderten Teilnahmebetrag an dem Ausbildungsangebot teilnehmen. Die genauen Gebühren für die entsprechende Veranstaltung erfragen Sie bitte bei uns. Ein Anrecht auf den Erhalt einer DOSB-Lizenz besteht jedoch nicht, da diese ausschließlich unseren Vereinsmitgliedern vorbehalten ist.
Nein, dies ist nicht möglich, auch wenn nur wenige Tage bis zum Mindestalter bei Lehrgangsbeginn fehlen sollten.
Vereine können für die geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, Zuschüsse beim BSB Nord beantragen. Infos zu Übungsleiterzuschüssen
Nein, Inhalte von kommerziellen Anbietern werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung ist der vollständige Besuch der Schulungen notwendig. Teilanerkennungen von Schulungen sind nicht möglich.
Die Übungsleiter C-Lizenz ist 4 Jahre gültig. Auch Trainer C-Lizenzen sind bis auf Ausnahmen weniger Fachverbände 4 Jahre gültig.
Die Übungsleiter B-Lizenz ist 4 Jahre gültig (Neuregelung ab 01.01.2023). Eine Ausnahme ist hier die ÜL-B Rehabilitation mit Profil "Sport in Herzgruppen" (Gültigkeit: 2 Jahre). Die Trainer B-Lizenzen sind je nach Regelung des Fachverbands entweder 3 oder 4 Jahre gültig.
Die Ausbildung umfasst mindestens 120 LE (Lerneinheiten) à 45 Minuten.
Sie findet in der Regel in drei Wochenlehrgängen (Grund-, Aufbau- und Prüfungslehrgang, jeweils Montag bis Freitag) in der Sportschule Schöneck in Karlsruhe statt.