Bedingungen zur Anmeldung und Teilnahme
Teilnahmevoraussetzungen
Unsere staatlich geförderten Lehrgänge richten sich an Personen, die sich in einem gemeinnützigen Sportverein engagieren wollen. Nichtmitglieder können zu einem gesonderten Teilnahmebetrag an dem Ausbildungsangebot teilnehmen. Die genauen Gebühren für die entsprechende Veranstaltung erfragen Sie bitte bei uns. Ein Anrecht auf den Erhalt einer DOSB-Lizenz für Nichtmitglieder besteht jedoch nicht, da diese ausschließlich unseren Vereinsmitgliedern vorbehalten ist.
Mindestalter
Das Mindestalter für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des BSB Nord beträgt in der Regel 16 Jahre. Davon abweichende Ausbildungen, bei denen das Mindestalter 18 Jahre beträgt, sind besonders gekennzeichnet. Hierzu gehören die Ausbildung zum ÜL-C Erwachsene/Ältere sowie alle Ausbildungen auf zweiter Lizenzstufe. Bei ausgewählten Angeboten der Sportjugend beträgt das Mindestalter 15 Jahre. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Für Bildungsmaßnahmen im Bereich Integration durch Sport und Zusammenhalt im Sport gibt es keine Altersbeschränkung.
Anmeldeschluss
Die Plätze auf der Teilnehmerliste werden nach der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung vergeben. Sind alle verfügbaren Plätze belegt, können Sie sich dennoch anmelden und werden auf die Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz frei wird, werden Sie von uns aktiv über ein mögliches Nachrücken informiert. Anmeldeschluss ist entsprechend der Ausschreibung zur jeweiligen Veranstaltung oder sobald alle Plätze belegt sind. Für alle Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss eingehen und berücksichtigt werden können, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 15 € an.
Teilnahmegebühren und Zahlung
Die jeweiligen Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsbeschreibung. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Mit der Anmeldung erteilen Sie dem Badischen Sportbund Nord ein Basis-Lastschriftmandat für den jeweiligen Vorgang. Werden die Teilnahmegebühren vom Verein übernommen, ist der Lastschrifteinzug ausschließlich vom Hauptkonto (und nicht beispielsweise von Abteilungskonten) des Vereins möglich. Sollte Ihr Konto nicht gedeckt sein oder die Lastschrift aus anderem Grund von Ihrer Bank nicht eingelöst werden, müssen wir Ihnen die Mehrkosten weiterberechnen.
Aktive Teilnahme und Anwesenheitspflicht
Für alle Lizenz-Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen besteht grundsätzlich für den gesamten Ausbildungsumfang Anwesenheitspflicht. Auch die aktive Teilnahme an allen Ausbildungsinhalten ist Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung und die Zulassung zur Prüfung.
Erste Hilfe Kurs
Für die Ausbildungen zum ÜL C, Trainer C und Jugendleiter ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von mindestens 9 LE Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung. Der Nachweis muss zum Prüfungslehrgang vorliegen und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Online-Kurse werden nicht anerkannt.
DOSB-Ehrenkodex und Gewaltprävention
Nach höchsten ethischen und moralischen Grundsätzen zu handeln, ist bei der Arbeit mit Menschen unerlässlich. Ganz besonders als Trainer, Übungsleiter, Jugendleiter und Vereinsführungskraft muss man sich als Vorbild mit dieser Thematik auseinandersetzen und positionieren. Seit dem 1. Januar 2012 gilt, dass alle im Verein tätigen Personen, die eine DOSB-Lizenz erwerben oder verlängern möchten, sich dem Ehrenkodex des DOSB verpflichten müssen. Der unterschriebene DOSB-Ehrenkodex muss zum Prüfungslehrgang vorliegen. Sie finden den Kodex auf der Website des DOSB. Mir ist bewusst, dass eine vom Badischen Sportbund Nord e. V. (BSB Nord) oder der Badischen Sportjugend im BSB Nord ausgestellte Lizenz entzogen oder zeitlich befristet gesperrt wird, wenn ich im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Lizenzinhaber aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Straftat mit körperlicher, psychischer oder sonstiger Gewalt rechtskräftig verurteilt wurde. Ferner kann die Lizenz entzogen oder zeitlich befristet gesperrt werden, wenn ich im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Lizenzinhaber gegen ethisch-moralische Grundsätze (siehe Ehrenkodex) verstoße.
Unterbringung
Die Unterbringung in der Sportschule Schöneck erfolgt in Doppelzimmern. Die Buchung eines Einzelzimmers ist bei freier Kapazität gegen Aufpreis möglich und direkt mit der Sportschule abzuklären. Falls Übernachtungen und/oder Verpflegung nicht gewünscht werden, ist dies frühzeitig innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mitzuteilen. Eine Verringerung der Teilnahmegebühr ergibt sich dadurch nicht. Kontakt der Sportschule: info@sportschule-schoeneck.de
Datenschutz und -weitergabe
Die Daten der Teilnehmenden werden für die interne Bearbeitung elektronisch gespeichert und im Rahmen des Lizenzmanagementsystems beim BSB Nord und beim DOSB weiter verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Aufnahmen während der Veranstaltung
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir möglicherweise während Veranstaltungen Fotos oder Filmaufnahmen von Ihnen machen. Die Aufnahmen können vom BSB Nord
zu Eigenzwecken und auf der Webseite, in SPORT in BW oder weiteren Medien nicht kommerziell genutzt werden. Sie können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.
Versicherung
Während der Veranstaltung sind Sie im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrags des BSB Nord versichert. Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Rücktritt und Ausfall
Rücktritt
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Anmeldung aus wichtigen Gründen zu stornieren. Absagen, bis 14 Tage vorher, (bei Online-Formaten sieben Tage) sind gebührenfrei möglich. Bei späteren Absagen müssen wir Ihnen die Teilnahmegebühren in voller Höhe berechnen.
Ausfall
Der BSB Nord behält sich vor, Veranstaltungen z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.