Qualität wird belohnt!
Zuschüsse für DOSB-Lizenzen
Mitgliedsvereine des BSB Nord können seit 2017 nicht mehr nur Zuschüsse für Übungsleiter bzw. Trainer, sondern auch für weitere Lizenzinhaber beantragen, die ehrenamtliche oder nebenberuflich Tätigkeiten im Verein ausüben.
Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Übungsleiter, Trainer, Vereinsmanager und Jugendleiter unterstützen können.
Lizenzen im Bereich der Sportpraxis
Für den Einsatz und die Abrechnung der bei den Mitgliedsvereinen tätigen Übungsleiter/innen oder Trainer/innen sind folgende Hinweise zu beachten:
Denken Sie daran,
dass eine Person nicht mehr als in drei Mitgliedsvereinen abgerechnet werden kann.
Bezuschussung auf einen Blick
Antragssteller | Mitgliedsverein des BSB Nord |
Antragsfrist | Ende November des aktuellen Jahres - 31. Januar des Folgejahres |
Zuschusshöhe | 2,50 € pro Stunde (maximal 200 Stunden/500€) |
Beschreibung | Angabe tatsächlich geleisteter Stunden (auch wenn mehr als 200 Stunden geleistet wurden) |
Voraussetzungen | Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz: Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A |
Modalitäten | Abrechnung ausschließlich online im BSBnet |
Unterlagen | Neue Lizenzinhaber: im Online-Formular mit Hilfe der BSB-Lizenznummer hinzufügen. Verlängerung ungültiger Lizenzen: Fortbildungsnachweis bzw. Kopie der verlängerten Lizenz an BSB Nord senden |
Lizenzen im Bereich des Vereinsmanagements
Für die Tätikeit von Personen im Bereich der Vereinsführung, die eine gültige DOSB-Vereinsmanager-Lizenz (C oder B) haben, kann für jeden Lizenzinhaber ein pauschalierter Zuschuss pro Kalenderjahr gewährt werden. Hierfür sind folgende Hinweise zu beachten:
Denken Sie daran,
dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden kann.
Bezuschussung auf einen Blick
Antragssteller | Mitgliedsverein des BSB Nord |
Antragsfrist | Ende November des aktuellen Jahres - 31. Januar des Folgejahres |
Zuschusshöhe | Pauschale: 400 € pro Kalenderjahr |
Beschreibung | Lizenzinhaber mit einem Wahlamt im Verein oder durch das Erbringen einer nachweislich vom Vorstand beauftragten Tätigkeit |
Voraussetzungen | Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz: Vereinsmanager C, Vereinsmanager B |
Modalitäten | Abrechnung ausschließlich online im BSBnet |
Unterlagen | Neuer Lizenzinhaber: im Online-Formular mit Hilfe der Lizenznummer hinzufügen Lizenz außerhalb des BSB Nord erworben: Kopie der gültigen Lizenz an BSB Nord senden, Umschreibung folgt |
Lizenzen im Bereich der Jugendarbeit
Die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, wird durch die Bezuschussung der Inhaber einer DOSB-Jugendleiter-Lizenz gefördert. Hierfür sind folgende Hinweise zu beachten:
Denken Sie daran,
dass ein Lizenzinhaber nur bei einem Verein abgerechnet werden kann.
Bezuschussung auf einen Blick
Antragssteller | Mitgliedsverein des BSB Nord |
Antragsfrist | Ende November des aktuellen Jahres - 31. Januar des Folgejahres |
Zuschusshöhe | Pauschale: 400 € pro Kalenderjahr |
Beschreibung | Lizenzinhaber mit einem Wahlamt im Verein oder durch das Erbringen einer nachweislich vom Vorstand beauftragten Tätigkeit |
Voraussetzungen | Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz: Jugendleiter |
Modalitäten | Abrechnung ausschließlich online im BSBnet |
Unterlagen | Neuer Lizenzinhaber: im Online-Formular mit Hilfe der Lizenznummer hinzufügen Lizenz außerhalb des BSB Nord erworben: Kopie der gültigen Lizenz an BSB Nord senden, Umschreibung folgt |
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wer kann Zuschüsse beantragen?
Sportvereine, die im Abrechnungsjahr Mitglied im Badischen Sportbund Nord e.V. (BSB Nord) sind.
Wie und wann werden die Zuschüsse beantragt?
Der Verein kann in der Zeit von Ende November des aktuellen Jahres bis 31. Januar des Folgejahres die Zuschüsse ausschließlich online im BSBnet beantragen.
Welche DOSB-Lizenzen werden bezuschusst?
Bezuschusst werden nachgewiesene Tätigkeiten folgender Lizenzen:
Sportpraxis: Übungsleiter C, Übungsleiter B, Trainer C, Trainer B, Trainer A
Vereinsführung: Vereinsmanager C, Vereinsmanager B
Jugendarbeit: Jugendleiter
Aufgrund einer vom Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Änderung werden künftig alle DOSB-Lizenzen nicht mehr – wie bisher in Baden-Württemberg üblich und bewährt – mit einer Gültigkeit zum Jahresende ausgestellt oder verlängert, sondern zum Stichtag der Erstausstellung bzw. des Fortbildungslehrgangs. Für das Abrechnungsjahr 2024 ist es ausreichend, wenn die Gültigkeit der Lizenz nach dem 31.12.2023 liegt.
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden ausschließlich im Kalenderjahr 2024 ehrenamtlich oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten im Bereich des steuerbegünstigten Vereinsangebotes.
Im Bereich der Sportpraxis werden tatsächlich erbrachte Stunden bezuschusst (pro Stunde 2,50 € für bis zu 200 Stunden pro Lizenzinhaber und Verein), im Bereich der Vereinsführung und der Jugendarbeit wird ein pauschalierter Zuschuss gewährt (400 € pro Lizenzinhaber und Verein).
Nähere Festlegungen sind in den Abschnitten „II, III und IV“ der aktuellen Richtlinien zusammengefasst.
Wer erhält den Zuschuss?
Der Zuschuss geht seitens des Sportbundes immer an den Verein und ist für dessen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der jeweiligen Lizenzinhaber vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Weitergabe des Zuschusses an die Lizenzinhaber besteht nicht!
Was passiert, wenn eine Lizenz abgelaufen ist?
Auf dem Online-Sammelabrechnungsformular sind die Lizenzen mit einer Raute # gekennzeichnet, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Ist die Lizenz durch eine Fortbildung verlängert worden - aber dem BSB noch nicht bekannt - muss uns der Fortbildungsnachweis oder eine Kopie der verlängerten DOSB-Lizenz schriftlich (postalisch oder Email-scan) zugesandt werden. Die geleisteten Stunden bzw. die Bestätigung der Vereinstätigkeit können Sie bereits im Formular online eingeben! Andere (also nicht DOSB-) Lizenzen oder Ausweise können nicht bezuschusst werden!
Warum wird eine DOSB-Lizenz im BSBnet nicht angezeigt?
Normalerweise sind alle Lizenzen im BSBnet registriert. Auch neu erworbene Lizenzen sind in der Regel bis zum Start der Lizenzbezuschussung im BSBnet zu finden. Sofern die betreffende Lizenz nicht angezeigt wird, ist sie noch nicht bei uns registriert bzw. ggf. Ihrem Verein nicht zugeordnet. Ist dies der Fall, schicken Sie bitte rechtzeitig vor Abrechnung eine Kopie der Lizenz an uns.
Wechselt ein Übungsleiter bzw. Vereinsmanager oder Jugendleiter von einem anderen Verein zu Ihrem, melden Sie uns dies bitte umgehend mit der Kopie der gültigen DOSB-Lizenz!
Was muss der Verein beachten?
Der Verein muss die nachfolgenden Bestimmungen anerkennen und die Richtigkeit seiner Angaben bestätigen. Dazu ist am Ende des Online-Abrechnungsverfahrens die Gesamtabrechnung auszudrucken und von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Dieser Ausdruck muss fünf Jahre beim Verein aufbewahrt und auf Verlangen des Badischen Sportbundes Nord oder den zuständigen staatlichen Stellen vorgelegt werden. Der BSB und die staatlichen Stellen sind berechtigt, Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Der Antrag auf Zuschüsse für im Verein tätige DOSB-Lizenzinhaber muss bis spätestens 31. Januar 2025 online über das Internetportal BSBnet übermittelt werden. Nach Prüfung der Angaben wird der Beschäftigungskostenzuschuss zeitnah auf das uns bekannte Vereinskonto überweisen.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter, Frau Diana Marušić, Tel. 0721-1808-29 bzw. D.Marusic@Badischer-Sportbund.de. Nach dem 31. März 2025 gemeldete Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.