Sport im Ganztag
Warum sollen Sportvereine sich im Ganztag engagieren?
Das Ganztagsförderungsgesetz wird das Spiel- und Bewegungsverhalten der Grundschulkinder verändern und die Bewegungsförderung mehr und mehr in die Schule verlagern- eine Entwicklung, die unmittelbare Auswirkungen auf die Struktur des organisierten Sports haben wird und gleichermaßen Risiken birgt aber ebenso auch viele Chancen eröffnet!
Für Schulen und Träger der freien Jugendhilfe sind Sportvereine bereits heute vielerorts wichtige und langjährige Kooperationspartner. Sie bereichern den Schultag mit qualifizierten Angeboten im Bereich Spiel, Sport und Bewegung, die wesentlich zur Attraktivität des (Ganztags-)Schulalltags beitragen. Sie unterstützen damit ein gesundes und bewegtes Aufwachsen und eine ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Für Kinder bieten Sportvereine vielfältige Lerngelegenheiten. Neben Sportarten und komplexen Bewegungsformen werden Kompetenzen wie gesellschaftliche Mitverantwortung, soziales Engagement, Demokratiebildung und interkulturelles Lernen gefördert. Persönlichkeitsentwicklung und Partizipation sind elementare Bestandteile der Jugendarbeit im Sport!
Für Sportvereine bietet die Zusammenarbeit mit einer Schule und/oder Träger der freien Jugendhilfe wiederum die Chance, Zugang zu einer breitgefächerten Zielgruppe im Einzugsgebiet des Vereins zu erhalten: an keinem anderen Ort ist die Zielgruppe der Kinder besser und umfassender erreichbar als in der Schule! So können potentielle Mitglieder für die eigenen Nachwuchsangebote begeistert und Talente früh erkannt werden. Durch die Kooperation mit einer Schule näheren Vereinsumfeld verbessert der Sportverein darüber hinaus seine Bekanntheit und sein Image in der Öffentlichkeit.
Mit Ihrem Sportverein übernehmen Sie so gesellschaftliche Verantwortung und beteiligen sich als Bildungspartner bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele im Sozialraum, wie z.B. Wertevermittlung und soziales Lernen. Sie tragen sowohl zum gesunden Aufwachsen als auch zur Entwicklung eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten bei. Durch Ihr Engagement wird eine Schule zum Lebens-, Bewegungs- und Sportort und ein bewegter Ganztag Realität!
Die Position des organisierten Sports in BW
Im November 2023 veröffentlichte der LSVBW sein Positionspapier zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Sportvereine in BW als starke Partner mit den zentralen politischen Forderung des organisierten Sports in BW:
- Mitwirkung des organisierten Sports bei der Umsetzung des GaFöG
- Rechtssicherheit für die Mitwirkung schaffen
- Zusätzliches Personal für den Ganztag gewinnen und gemeinsam qualifizieren
- Freiwilligendienste im Sport stärken
- Koordinierungsstellen etablieren
- Konzept der Verlässlichen Kooperation als Grundlage der Finanzierung
- Adäquate Honorare bieten; hauptamtliche Mitarbeit ausweiten
- Ferienbetreuung und Betreuungszeiten im Ganztag mit organisiertem Sport klären (Training als Betreuungszeit anerkennen)
- Gruppengrößen, Mischklassen und Zeitdauer festlegen
- Im Nachwuchsleistungssport aktive Kinder auch im Ganztag fördern
- Sachausstattung mit Sportmaterial gewährleisten, Zugang zu Schulsporthallen
- Schülertransport finanzieren
Der organisierte Sport in Baden-Württemberg vertritt die Interessen der Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände in Gremien, Runden Tischen, AGs und Veranstaltungen wie u.a.:
- Runder Tisch Ganztag des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
- AG Außerschulische Partner u.a. mit dem Landesjugendring, der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO), dem Evangelischen Jugendwerk und der Liga der freien Wohlfahrtspflege
- Ganztagsbetreuungskongress des Städtetags Baden-Württemberg am 14.02.2025 auf der didacta-Bildungsmesse in Stuttgart
- Innerhalb der deutschen Sportstrukturen (DOSB/dsj)
Was beinhaltet das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GAFÖG)
Der individuelle Rechtsanspruch eines Kindes bzw. dessen Eltern auf Betreuung besteht ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend in Klasse 1. Jedes Schuljahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu, so dass ab 2029/30 alle Kinder im Grundschulalter einen Betreuungsanspruch von 8 Stunden an 5 Tagen in der Woche haben. Mit Ausnahme einer jährlichen Schließzeit von 4 Wochen, in denen keine Betreuung angeboten wird, gilt der Anspruch auch in den Ferien. Die Unterrichtszeiten und darüber hinausgehende Betreuungszeiten in der Schule werden auf den Betreuungsanspruch angerechnet.
Für die Betreuung außerhalb der Schul- bzw. Unterrichtszeit sind die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, d.h. die Kommunen, zuständig. Dementsprechend ist zu beachten, dass sich der im GAFÖG formulierte Rechtsanspruch in erster Linie gegen die Kommunen richtet, die den Zeitraum zwischen Schulschluss bzw. Unterrichtsende und dem Ende der Betreuungszeit verantworten. Für die Bereitstellung der Angebote wird diesen die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Sportvereinen in der Organisation der Ganztagsbetreuung ausdrücklich empfohlen. Ansprech- und Kooperationspartner von Sportvereinen, die sich im Ganztag einbringen möchten, sind daher neben der Schule die Kommunen bzw. die jeweils vor Ort verantwortlichen Träger der freien Jugendhilfe.
Wie viele Kinder tatsächlich ganztägig betreut werden, hängt vom Bedarf der Eltern ab. Perspektivisch werden Hochrechnungen zufolge ca. 75-80 % der Kinder eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen (jedoch nicht unbedingt bis zur maximal möglichen Betreuungszeit). Dadurch wird sich auch das Spiel- und Bewegungsverhalten vieler Kinder weiter in den Schulkontext verlagern. Dieser Realität muss sich auch der organisierte Sport stellen. Gemeinsam können Schulen und Sportvereine dazu beitragen, dass der verlängerte Schultag für viele Kinder bewegter und sportlicher gestaltet wird.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für den Sport im Ganztag finden Sie hier.










