Parteipolitische Neutralität
Der Sport in Deutschland steht für Respekt, Fairness und Vielfalt!
Der Badische Sportbund Nord e.V. tritt nachdrücklich für ein humanistisches Menschenbild, die Wahrung und Förderung ethischer Werte im Sport sowie für die Umsetzung religiöser und weltanschaulicher Toleranz und parteipolitischer Neutralität ein. Er stellt sich rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeglicher Form von Gewalt – körperlicher, seelischer oder sexueller Art – entschieden entgegen und erwartet dieses Engagement auch von seinen Mitgliedern.
Diese Werte sind in unserer Satzung festgeschrieben.
Der Badische Sportbund Nord ist als Teil des Landessportverbandes Baden-Württemberg mittelbar Mitglied im Bündnis für Demokratie & Menschenrechte.
Unsere Programme Integration durch Sport und Jugend bewegt Demokratie bieten vielfältige Bildungs- und Beratungsangebote sowie Informationen zu Zuschussmöglichkeiten zur Förderung von Vielfalt und Teilhabe im Sportverein.
Demokratie findet nicht nur im Parlament statt, sondern auch in den Turnhallen, den Sportplätzen und den Vereinsheimen der über 2.400 Sportvereine in Nordbaden!
Hier wird nicht nur gemeinsam Sport getrieben - es wird diskutiert, abgestimmt und Verantwortung übernommen. Vorstände werden gewählt, Entscheidungen gemeinsam getroffen und Konflikte konstruktiv ausgetragen. Sportvereine sind gelebte Demokratieschulen, hier lernen insbesondere junge Menschen, dass ihre Stimme zählt!
Das Erstarken der politischen Ränder, die Zunahme antidemokratischer und menschenfeindlicher Einstellungen und Verhaltensweisen macht deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf Orte angewiesen ist, an denen Zusammenhalt und Vielfalt gelebt, Gemeinschaft geschaffen und Partizipation und Teilhabe ermöglicht wird.
Auf dieser Seite möchten wir unseren Vereinen Informationen und praktische Tipps an die Hand geben, wie Sie sich rechtssicher positionieren können, welche Möglichkeiten Sie im Umgang mit politischen Parteien haben und was hinsichtlich der Gemeinnützigkeit zu beachten ist.
Was bedeutet "parteipolitische Neutralität" für den Vereinsalltag? Müssen Vereinsräume an politische Parteien vermietet werden? Wie können wir als Verein unsere Werte nach außen vertreten, ohne die eigene Gemeinnützigkeit zu gefährden?
FAQ
Gemeinnützigkeit & parteipolitische Neutralität
Gemeinnützigkeit in Bezug auf parteipolitische Neutralität meint, dass Sportvereine keine politische Partei grundsätzlich bevorzugen oder benachteiligen dürfen.
Welches Recht gilt für Sportvereine unmittelbar, wenn es um "parteipolitische Neutralität" geht?
Für Sportvereine gilt das Gemeinnützigkeitsrecht, also Steuerrecht.
Was sagt das Steuerrecht - also das Gemeinnützigkeitsrecht - zur „parteipolitischen Neutralität“ von Sportvereinen?
Es besagt, dass gemeinnützige Sportvereine parteipolitisch neutral sein müssen. Eine grundsätzliche Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei ist also nicht erlaubt.
Das bedeutet aber nicht, dass Vereine gesellschaftspolitisch neutral sein müssen! Denn innerhalb des Satzungszwecks – bei Sportvereinen die „Förderung des Sports“- dürfen sich Vereine und Verbände positionieren, also auf die öffentliche Willens- und Meinungsbildung Einfluss nehmen.
Solche Formen von Sportpolitik machen fast alle Sportvereine und -verbände regelmäßig, wenn es beispielsweise um Themen wie die Sportinfrastruktur oder ehrenamtliches Engagement im Sport geht.
WICHTIG: In seiner Satzung kann sich ein Sportverein zur parteipolitischen Neutralität bekennen, muss dies aber nicht tun. Das Neutralitätsgebot laut Gemeinnützigkeitsrecht gilt aber in jedem Fall, also auch wenn dazu nichts konkret in der Satzung steht!
Darf sich ein gemeinnütziger Sportverein für oder gegen eine Partei positionieren?
Gemeinnützige Sportvereine müssen parteipolitisch neutral sein. Die grundsätzliche Ablehnung oder Bevorzugung einer Partei als solche („Wir lehnen Partei XYZ ab“, „Wählt Partei ABC“, „Wir vermieten unsere Räumlichkeiten nur an Partei 123“) ist nicht erlaubt.
Eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung mit bestimmten Themen von Parteien sowie eine Positionierung dazu ist hingegen erlaubt. So dürfen die sportpolitischen Positionen des Vereins den inhaltlichen Positionen von Parteien ebenso gegenübergestellt werden, wie sportethische Haltungen (bspw. Antirassismus) Parteiinhalten oder Äußerungen von Politikern.
Auch ein Engagement für oder gegen bestimmte Themen ist möglich, selbst wenn diese von Parteien besonders behandelt werden oder diese betreffen. Ein Engagement gegen Rassismus oder für Klimaschutz ist im Hinblick auf die parteipolitische Neutralität unproblematisch.
Was passiert, wenn sich ein Verein gemeinnützigkeitsschädigend verhält?
Verstöße gegen das Gemeinnützigkeitsrecht werden vom zuständigen Steuer- bzw. Finanzamt geprüft. Welche Konsequenzen folgen hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das bspw. angewendet werden kann, wenn es sich um einmalige oder kleine Verstöße handelt, während die parteipolitische Neutralität sonst immer beachtet wird.
BEISPIEL: Ist es mir als Verein erlaubt, durch die Verwendung entsprechender Symbole eine klare gesellschaftspolitische Position zu beziehen oder bestimmte Werte zu vertreten?
Grundsätzlich darf jeder Verein eine klare gesellschaftspolitische Position beziehen. Er darf beispielsweise auch eine Regenbogenfahne hissen oder Banner gegen Rassismus an den Vereinszaun hängen.
Dabei muss der Verein die Gesetzeslage und die Grundrechte von Anderen beachten; Volksverhetzung, Diskriminierung oder die Verwendung verbotener oder verfassungsfeindlicher Symbole ist beispielsweise verboten.
BEISPIEL: Kann die Teilnahme an einer Demonstration von Vereinsmitgliedern gegen eine Partei die Gemeinnützigkeit des Vereins schädigen?
Nein, nehmen Vereinsmitgliedern als Privatpersonen an Demonstrationen teil, ist dies für den Verein kein Problem. Die Vereinsmitglieder dürfen allerdings nicht in Trikots oder mit Vereinsfahne an einer Demonstration teilnehmen, außer die Demonstration richtet sich gegen Verhaltensweisen oder Äußerungen (sprich Inhalte) einer Partei, dann dürfen sich auch Vereine beteiligen.
Umgang mit Parteien & gesellschaftlichen Gruppen
Umgang mit Parteien & gesellschaftlichen Gruppen meint die rechtlichen Handlungsspielräume von Sportvereinen, wenn Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppen an sie herantreten – etwa mit Spendenangeboten, Raumanfragen oder dem Wunsch zur Teilnahme an Veranstaltungen.
Muss ein Sportverein die Ablehnung einer Geld- oder Sachspende begründen?
Nein, eine Begründung ist nicht notwendig. Allerdings ist es empfehlenswert einen Vorstandsbeschluss zu erwirken, der sachliche oder sportethische Gründe für die Ablehnung darstellt.
Muss ein Sportverein seine Räumlichkeiten an Parteien oder gesellschaftliche Gruppen vermieten?
Nein, ein Verein muss seine Räumlichkeiten nicht weitervermieten. Werden die Räumlichkeiten grundsätzlich nicht vermietet, muss er das auch nicht begründen. Auch die Vereinssatzung muss hierzu keine besonderen Absätze enthalten.
Achtung: Möchte der Verein nur an bestimmte Parteien und Gruppen vermieten, an andere aber nicht, muss dies sachlich begründet werden. Sachliche, parteipolitisch neutrale Gründe sind beispielsweise, dass die Raumkapazitäten ausgeschöpft sind oder eine Vermietung zur beantragten Zeit die Vor- & Nachbereitung des Vereinsbetriebs einschränkt.
Wie kann ein Sportverein verhindern, dass Parteien oder Personen mit antidemokratischer Haltung an einer vereinseigenen Veranstaltung teilnehmen?
Sportvereine können grundsätzlich selbst entscheiden, wer Zugang zu seinen Veranstaltungen hat. Eine Abweisung muss auch dann nicht begründet werden, wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist.
Achtung: Bei vereinsinternen Veranstaltungen, wie der Mitgliederversammlung, regelt die eigene Satzung bzw. die Geschäftsordnung den Zugang. Sollen Mitglieder oder Vereinsvorstände von solchen Veranstaltungen ausgeschlossen werden, muss das sachlich begründet werden.
Wenn ein Sportverein dauerhaft ein Mitglied von Veranstaltungen ausschließen möchte, dann muss der Verein das Mitglied aus dem Verein selbst ausschließen, also die Vereinsmitgliedschaft beenden. Die Beendigung von Mitgliedschaften ist nicht einfach. Empfohlen wird eine Rechtsberatung im Vorfeld.
Vereinsinterne Regeln / Satzung & Ordnung
Vereinsinterne Regeln, Satzung und Ordnung meint die Vorgaben eines Sportvereins, die regeln, wie der Verein organisiert ist, wer Mitglied werden kann und welche Werte für den Vereinsalltag gelten.
Muss ein Sportverein jede Person aufnehmen?
Prinzipiell dürfen gemeinnützige Vereine niemanden aus bestimmten Gründen wie Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder auch einer parteipolitischen Zugehörigkeit ohne weiteres ausschließen. Dies wird durch das Gebot der Allgemeinheit (§52 Abs. 1, S. 1 Abgabenordnung) festgelegt.
Dennoch darf ein Verein selbst entscheiden, wer Mitglied wird und wer nicht. Dafür braucht es keine besonderen Klauseln in der Satzung und es muss an sich auch keine Begründung genannt werden. Entsprechende Begrenzungen sind unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn sie sich an dem steuerbegünstigen Zweck orientiert.
Wichtig ist, dass eine Nichtaufnahme nicht willkürlich erfolgen darf. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Förderung der Allgemeinheit grundsätzlich eingehalten wird, also der Kreis der Fördernden (bspw. Mitglieder) nicht aufgrund von bestimmten Merkmalen (z.B. bestimmte Berufsgruppen) verschlossen ist.
Reicht es, wenn ein Sportverein bestimmte Werte in der Satzung niederschreibt oder müssen diese auch in den einzelnen Ordnungen enthalten sein?
Es reicht, die Werte in die Satzung zu schreiben (aber da sollten sie unbedingt stehen)! Es kann aber sehr hilfreich sein, wenn dieselben (!) Werte auch in Ordnungen wiederzufinden sind. Dort kann konkret ausgeführt werden, was wie gemacht wird, wenn die Werte angegriffen werden. Das kann je nach Ordnung unterschiedlich sein.
Vereinsschädigendes Verhalten
Vereinsschädigendes Verhalten bezeichnet das Handeln von Vereinsmitgliedern, das dem Vereinszweck sowie den Werten und Interessen des Vereins widerspricht. Lehnt ein Verein in seiner Satzung beispielsweise Rassismus, Diskriminierung und Gewalt ab, gelten entsprechende gegenteilige Handlungen als vereinsschädigend – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des Vereins (z. B. bei Demonstrationen) stattfinden.
Kann ein Sportverein ein Mitglied wegen vereinsschädigenden Verhaltens direkt ausschließen oder braucht es zuvor „mildere“ Sanktionen?
Ein Ausschluss sollte immer „ultima ratio“ sein. Grundsätzlich kann aber ein direkter Ausschluss erfolgen. Wichtig ist, dass der Beschluss über die Folgen eines vereinsschädigenden Verhaltens verhältnismäßig ist. Alle Umstände der Tat müssen also sehr genau, sachgemäß und vollständig geprüft werden.
Sollte vereinsschädigendes Verhalten dokumentiert werden? Darf diese Dokumentation in einem Gespräch mit dem betreffenden Mitglied genutzt werden?
Ein verlässlicher und zulässiger Nachweis für vereinsschädigendes Verhalten ist hilfreich im Hinblick auf einen möglichen Vereinsausschluss. Eine „Erzählung“ kann bspw. eine Zeugenaussage sein, die idealerweise mit Beschreibung von Verhalten, Ort und Zeit schriftlich und unterschrieben vorliegt. Das betreffende Mitglied muss in einem rechtmäßigen Verfahren von dieser Zeugenaussage erfahren.
Haben Vereinsmitglieder eine Pflicht, sich entsprechend den Vereinswerten oder entsprechend den Werten eines Sportfachverbandes oder Landessportbundes zu verhalten?
Ja. Vereinsmitglieder haben die Pflicht, die Werte ihres Vereins und die der jeweiligen Dachverbände zu beachten (Treue- und Loyalitätspflicht). Vereinsmitglieder müssen sich loyal verhalten, d. h. Mitglieder sollen die Vereins- und Dachverbandszwecke unterstützen und alles lassen, was diesen schadet.











