PARTNER Unser Partner ARAG informiert Kfz-Zusatzversicherung für Vereine und Verbände Freie Fahrt für Mitglieder und Helfer Ihr Team fährt zu einer Veranstaltung am Wohnort oder zum Auswärtsspiel? Es bildet Fahrgemein- schaften oder transportiert Geräte zu einer Sport- veranstaltung? Im Vereinsalltag werden viele die- ser Fahrten mit privaten Pkw von Mitgliedern oder deren Eltern übernommen. Zählen Sie auf unsere umfassenden Leistungen, wenn Fahrzeuge im Auf- trag des Vereins unterwegs sind. Versichert sind Unfallschäden am Fahrzeug – auch während der Parkzeit sowie bei Leerfahrten, wenn der Fahrer selbst nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Highlights der Kfz-Zusatzversicherung für Vereine und Verbände Inklusive Verkehrsrechtsschutz Machen Sie Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend, verteidigen Sie sich gegen angeb- liche Vergehen im Straßenverkehr oder wehren Sie einen drohenden Führerscheinentzug ab. Abgesichert auch bei mehrtägigen Veranstaltungen Während mehrtägiger Veranstaltungen wie Sport- turnieren oder Trainingslager sind alle Fahrten am Veranstaltungsort mitversichert – zum Beispiel Be- sichtigungstouren oder Besorgungsfahrten. Europaweit gültig Die nächste Vereinsfahrt geht ins Ausland? Keine Sorge: Ihre Kfz-Zusatzversicherung gilt in ganz Eu- ropa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers. Im Schadenfall laufen wir zur Höchstform auf Versichert sind Unfallschäden an Fahrzeugen, die im Auftrag des Vereins eingesetzt werden. Wir er- statten den Wiederbeschaffungswert des beschä- digten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts und der gewählten Selbstbeteiligung – ohne Begrenzung nach oben. Zusätzlich tragen wir die Kosten für: die Bergung des Fahrzeugs das Abschleppen zur nächsten Vertrags - werkstatt (bis 150 Euro) öffentliche Verkehrsmittel/Taxi (bis 150 Euro), um die Insassen weiterzubefördern Weitere Informationen Sportversicherungsbüro beim Badischen Sportbund Nord Tel. 0721 957963-0 www.arag-sport.de Welche Fahrzeuge sind versichert? Pkw von Mitgliedern, Freunden oder Gönnern des Vereins bei Fahrten für den Verein als Pkw zugelassene Wohnmobile, Elektroautos Krafträder (Motorräder, Mopeds und Mofas) Anhänger für Pkw und Krafträder LKW bis 3,5 t, die bauartbedingt einem PKW Jedermann-Veranstaltungen/Volkswettbe- werben (z.B. Jedermann-Turnen, Lauftreffs) Vorbereitungen und Abnahmen von entsprechen und Wohnmobile bis 2,8 t Sport- und Leistungsabzeichen Ganz gleich, wem das Fahrzeug gehört und wie vie- le Fahrzeuge eingesetzt werden, sie sind automa- tisch versichert, wenn aktive Sportler, Funktionäre, Übungsleiter, Trainer, Angestellte und Arbeiter aber auch Turn- und Sportlehrer, Lizenz - spieler, Mitarbeiter gegen Vergütung, unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer Festumzügen der Vereine sowie Auftritten von Vereinsgruppen (z.B. Spielmanns- und Musikzüge, Tanz- und Trachtengruppen, Theatergruppen), sofern der Auftritt im offiziellen Auftrag des Vereins erfolgt allen ein- oder mehrtägigen Ausflügen des Vereins (z.B. Wanderungen, Abschluss - fahrten, Jugendfreizeiten) geselligen bzw. gesellschaftlichen zu und von den Veranstaltungen befördert werden oder selbst am Steuer sitzen. Veran staltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Faschingsbällen, Sommerfesten) Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Ver- band/Verein zugelassen oder geleast sind sowie gewerbliche Fahrzeuge. Mit der Kfz-Zusatzversicherung zielsicher unterwegs sein, egal wohin Ihr Verein fährt Bei Fahrten zu diesen Veranstaltungen sind Sie abgesichert Wettkämpfe/-spiele, Sportturniere sowie sportlichen Darbietungen offizielle Trainings-/Übungsstunden und Trainingslager des Vereins Sondereinzeltrainings von Leistungssportlern Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen und seiner Abteilungen mehrtägige Jugendfreizeiten satzungsgemäße, offiziell angesetzte Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen (z.B. Mitglieder- und Haupt - versammlungen) Außerdem gilt der Versicherungsschutz für Fahrten zu Sportkursen/-programmen (z.B. Schwimm- kurse, Mutter- und Kind-Turnen, Sport für Senioren, Infarkt-Rehabilitationssport) Aufbau- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen offiziellen Gesprächen mit Rechtsanwälten, Steuerbehörden oder dem Versicherungsbüro beim Landessportbund/-verband (LSB/LSV) versicherten Sportveranstaltungen und Versammlungen des Vereines, um benötigte Geräte zu transportieren Sportveranstaltungen, auch wenn sie für einen Spitzenfachverband ausgerichtet werden (z.B. Deutsche, Welt- oder Europa-Meister- schaften) Finanzieller Ausgleich nach Vorleistungspflicht der eigenen Kaskoversicherung Besteht eine eigene Fahrzeugversicherung, muss sie zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbst- beteiligung in der Kfz-Zusatzversicherung verrech- net. Der nachgewiesene Verlust des Schadenfrei- heitsrabatts wird von der Kfz-Zusatzversicherung mit maximal 300 Euro erstattet. Wir lassen Ihnen die Wahl Sie wollen sich von Anfang an nur auf uns verlas- sen? Kein Problem! Wählen Sie die Vorleistungs- pflicht der eigenen Vollkaskoversicherung gegen einen geringen Mehraufwand einfach ab. 27