Sport braucht Nachwuchs
PFiFF - Kooperationen Kindergärten und Verein
Die oft zitierte motorische Grundausbildung von Kindern kann nicht früh genug beginnen. Dies haben auch viele Verantwortliche in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen erkannt. Bewegungsangebote gehören in zahlreichen Betreuungseinrichtungen bereits zum Alltag.
Doch Sport ist mehr als Bewegungserziehung: er kann helfen, Funktionen des Gehirns positiv zu beeinflussen, die sich auf Lern- oder Sozialverhalten auswirken. Wer wäre geeigneter, um Kindergärten bei Konzeption und Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, als qualifizierte Vereins-Übungsleiter?
Deshalb fördert der Badische Sportbund Nord (BSB Nord) mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gezielt Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindergärten, die von Übungsleitern mit einem gültigen „PFIFF“-Zertifikat durchgeführt werden. Die Zuschusshöhe beträgt 500 Euro.
Zertifikats-Lehrgang für alle ÜL/Trainer im Zuschussprogramm PFiFF
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Kann ich Kooperationen mit verschiedenen Kindergärten beantragen?
Ja, hier gibt es keine Einschränkung. Es können auch pro Kindergarten mehrere Kooperationen beantragt werden, wenn PFiFF in verschiedenen Gruppen durchgeführt wird.
Jede Kooperation muss gesondert beantragt werden.
Werden alle gestellten Kooperationen bezuschusst?
Nein, die Anzahl an Kooperationen, die bezuschusst werden können, ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein, als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet der BSB über die Vergabe.
Wie sind die Kindergartenkinder versichert?
Alle genehmigten Kooperationsmaßnahmen (auch die, die nicht bezuschusst werden), erhalten Versicherungsschutz gem. Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Kindergärten.
Warum muss ich beim Erhalt des PFiFF-Zertifikats eine Vereinbarung unterschreiben?
'PFiFF‘ ist eine geschützte Wort-Bild-Marke, deren Nutzung ausschließlich Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit PFiFF-Zertifikat in gemeinnützigen Vereinen vorbehalten ist. Die Nutzung im kommerziellen Bereich ist ausdrücklich nicht zulässig; damit stärken wir unsere gemeinnützigen Vereine. Dazu ist es aber unerlässlich, die Nutzung durch eine Vereinbarung zu regeln.
Wie kann ich mein PFiFF-Zertifikat verlängern?
Das PFiFF-Zertifikat ist nach Abschluss 4 Jahre gültig. Es werden entsprechende Fortbildungslehrgänge angeboten, mit denen das Zertifikat verlängert werden kann.
Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?
Im Frühsommer werden die Vereine aufgefordert, einen Kurzbericht über ihre Kooperationen abzugeben. Danach wird der Zuschuss in Höhe von 250 bzw. 500 EUR pro Kooperation vor den Sommerferien auf das Vereinskonto überwiesen.
Kooperation Kindergarten-Verein - Zuschüsse auf einen Blick
Antragsteller: | Sportverein mit Unterschrift des Kindergartens |
Antragsfrist: | 15.03. bis 15.05. - Antragsstellung ausschließlich online über das BSBnet. Die Vereine werden über die Bezuschussung bzw. Ablehnung ihres Kooperationsvertrages nach dem 20.06. (Frist Lehrgangsanmeldung) schriftlich informiert. |
Zuschusshöhe: | Zeitumfang pro Kooperation: ab 30 Std.: 500 € 20–29 Std.: 250 € |
Voraussetzungen: | PFiFF-Zertifikat des ÜL / Trainers (Anmeldung zum Lehrgang bis 20.06.) |
Abrechnungszeitraum: | zum Ende des Kindergartenjahres |
Abrechnungsmodalitäten: | Auszahlung nach Einreichen des Verwendungsnachweises/Kurzberichts im Frühsommer |
Notwendige Unterlagen: | Bei Antragstellung: Von Verein und Kindergarten online und unterschriebener, ausgedruckter Antrag bis 15. Mai Bei Abrechnung: Kurzbericht / Verwendungsnachweis online und in Papierform bis 31. Juli des Folgejahres |