Nutzung von Musik bei virtuellen Trainingsangeboten

Ob während behördlich angeordneter Schließungen der Sportanlagen und Sportstätten aufgrund der Corona-Pandemie (aber auch darüber hinaus) Vereinsangebote auf der Homepage des Vereins sowie über YouTube und ähnliche Kanäle ohne Zusatzkosten verbreitet werden können, um den Vereinsmitgliedern eine Trainingsmöglichkeit anzubieten, war in der aktuellen Situation zunächst offen. Auf Anfrage des DOSB hat die GEMA nun Folgendes mitgeteilt:

•    Für Inhalte mit Musik von Sportvereinen auf Youtube und anderen Plattformen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten (andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten).
•    Sportvereine, die Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen; die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen; über das Prozedere werden die Sportvereine gesondert informiert.
•    Sollten Sportvereine nach Corona das Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
•    Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach dem GEMA-Tarif VR-OD-10 oder einer Erweiterung des Pauschalvertrages.

    Unsere Partner

    Suche nach Sportvereinen

    Lade Vereinsliste

      Suche nach Fachverbänden

      Sportkreise

      Kreise
      Verbände
      Vereine