150 Kisten voller Sport

Sporttreiben trotz der Pandemie – insbesondere draußen, in städtischen Grünräumen, der freien Landschaft und im Wald: Bürger*innen nutzen Grün- und Freiräume als Erholungs- und Sporträume, die so zu Orten für gesundheitspräventive Sportangebote für alle Altersgruppen in den häufig stresserzeugenden Städten werden. Sport im Grünen bzw. im Freien macht Spaß, ist gesund, festigt soziale Kontakte, entspannt und trägt zur Lebensqualität bei. Frei zugängliches Sport- und Trainingsequipment kann die Barriere zum Sporttreiben senken und die körperliche Betätigung der Gesellschaft im Freien erleichtern und steigern.

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern.

Mit dem Modul „Sportliche Einstiegsangebote“ schafft der DOSB für Kommunen, Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in Kooperation mit einem Sportverein sich für eines von 150 öffentlich zugänglichen Verleihangeboten inklusive Trainingsequipment für zu bewerben. Lokalen Sportvereine sollen dabei als Kooperationspartner fungieren und übernehmen eine Patenschaft zur Nutzung, Betreuung und Pflege der öffentlichen Verleihangebote.  Die Nutzer*innengruppe des öffentlichen Verleihangebots ist die Gesamtbevölkerung - alle Altersklassen und sportlichen Leistungsniveaus, insbesondere Familien, Migranten Schüler*innen und Studierende. Durch die Kooperation von Sportvereinen, die angeleitete Trainings an diesen öffentlichen Verleihangeboten durchführen können, werden auch ältere Menschen von dem Angebot profitieren.

Die 150 öffentlichen Verleihangebote werden durch den DOSB angeschafft und an die im Antragsverfahren ausgewählten Kommunen verteilt. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung des Antrags durch die Kommune (Antragszeitraum Januar bis Februar 2023).

Weitere Informationen sowie alle Ansprechpartner*innen, nützliche Links sowie die Anmeldung finden Sie auf der Seite des DOSB.

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