Elterliche Selbsttests werden akzeptiert

Für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die nach Entscheidung der Schulleitung nicht in der Schule, sondern zuhause durch die Eltern getestet werden, bestand zunächst nicht die Möglichkeit, eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten. Damit diese Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht nicht benachteiligt werden, hat sich das Kultusministerium mit dem Sozialministerium darauf verständigt, dass auch die gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 b der CoronaVO Schule vorgelegten Eigenbescheinigungen künftig bis zu 60 Stunden gelten sollen und von den Schülerinnen und Schülern im außerschulischen Bereich genutzt werden können.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule die Vorlage der Eigenbescheinigung bestätigt.

Im Downloadbereich finden sich die Vorlagen für die Bescheinigungen (Vorlage für Selbsttestungen als auch für Schuldokumentation). Es hilft sicher, wenn diese bereits durch die Eltern/Kinder vorausgefüllt werden, da die Schulen nur auf Anforderung dokumentieren.

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