Zahlreiche Sportverereine werden in diesen Tagen vom Bundesanzeigerverlag angeschrieben und zur Zahlung einer Gebühr für die Eintragung in das neue Transparenzregister aufgefordert.. Seit einiger Zeit führt der DOSB zahlreiche Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, mit dem Bundesfinanzministerium sowie mit dem Bundesanzeigerverlag. Zum einen sollen dabei einige Fragen geklärt, zum anderen vor allem ein Wegfall der Gebührenpflicht erreicht werden.
Bisher steht allerdings nur fest, dass die Gebühren für das Jahr 2018 und 2019 von den Vereinen zu entrichten sind und eine Befreiung für das Jahr 2020 proaktiv bis Ende vergangenen Jahres beantragt werden konnte.
Für das Jahr 2021 ist ein Antrag durch einen Vertretungsberechtigten laut Satzung/Vereinsregistereintrag auf Befreiung per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de möglich. Bitte fügen Sie dem Antrag Ihren aktuellen Freistellungsbescheid bei, eine Befreiung ist dann für den kompletten Zeitraum des gültigen Freistellungsbescheides möglich. Folgende Dokumente sind zusätzlich noch erforderlich:
- ein Auszug aus dem Vereinsregister, in dem hervorgeht, wer den Verein vertreten darf
- ein Ausweisdokument des/der Vertretungsberechtigten
Der BSB Nord hält Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden und informiert wieder, sobald neue Informationen dazu vorliegen.
Bei Fragen zu den Gebührenbescheiden in Zusammenhang mit dem Transparenzregister kontaktieren Sie gerne:
Nicole Stefan
n.stefan@badischer-sportbund.de
Tel. 0721/1808 12
Mustertext für Antrag auf Gebührenbefreiung
Weitere Informationen zum Transparenzregister
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Transparenzregister für Vereine