Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport regelt die Sportausübung in Baden-Württemberg. Sie wurde aktualisiert und gilt ab dem 18. September.
Die Verordnung gilt nun auch für temporäre Sportstätten und den öffentlichen Raum, Mannschaften dürfen in voller Stärke trainieren, Wettkämpfe dürfen mit insgesamt bis zu 500 Sportler*innen und Zuschauer*innen stattfinden und die ebenfalls aktualisierte Corona-Verordnung Saunen und Bäder hebt einige Beschränkungen für den Schwimmsport auf.
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