Vereinssatzung - das Herzstück der Vereinsarbeit
Satzungsfragen sind für jeden Verein ein unvermeidliches Thema, denn schon mit der Gründung bildet sie die Grundlage von allem, was im Verein passiert.
In der Mustersatzung für Einspartenvereine und Mehrspartenvereine finden Sie wichtige Hinweise, was Sie bei der Formulierung einer Satzung beachten müssen.
Vorlagen und Merkblätter Vereinsregister
Darüber hinaus bietet der Badische Sportbund Nord eine Themenberatung zu allen Fragen rund um die Satzungsgestaltung an. Weitere Informationen hierzu sind in der "Downloads"-Box auf der rechten Seite hinterlegt.
Denken Sie daran,
Ihre Satzung regelmäßig zu prüfen! Anregungen dazu erhalten Sie in unseren Mustersatzungen!
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was kann mittels Satzung geregelt werden?
Durch die Satzung kann ein Verein nahezu alles Notwendige regeln - vom Vereinszweck über Wahl und Zusammensetzung von Vorstandsgremien bis zu notwendigen Mehrheiten bei Beschlüssen und Vertretungsrecht. Nur in sehr wenigen Fällen macht der Gesetzgeber konkrete Vorgaben.
Eine dieser vergleichsweise seltenen Restriktionen ist die Änderung des Satzungszwecks.
Welche Bedeutung kommt dem Satzungszweck zu?
Der Satzungszweck (z. B. "Förderung des Sports") ist enorm wichtig. Über ihn wird festgelegt, ob und ggf. welche Tätigkeiten eines Vereins steuerbegünstigt im Sinne des §52 der Abgabenordnung sind oder nicht.
Ein Verein kann sich zur Mittelbeschaffung auch wirtschaftlich betätigen, erhält in diesen Geschäftsfeldern aber keine Steuervergünstigungen.
Kann der Satzungszweck nachträglich geändert werden?
Ja, es ist grundsätzlich möglich den Satzungszweck zu ändern, auszuweiten oder einzuschränken. Allerdings ist die gesetzliche Hürde für eine Zweckänderung recht hoch. Um den Satzungszweck ändern zu können, ist die Zustimmung aller (nicht nur der bei einer Versammlung anwesenden) Mitglieder eines Vereins notwendig. Allerdings kann diese Zustimmung von Mitgliedern auch schriftlich eingeholt werden.