Wissenswertes über Rundfunkbeiträge für Vereine

Seit Inkrafttreten der Rundfunkgebührenreform am 1.1.2013 spielt das Vorhandensein von Empfangsgeräten für die Gebührenpflicht keine Rolle mehr. An die Stelle des Verursacher- trat das Solidarprinzip. Der Rundfunkbeitrag wird nun für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentlich-rechtliche Rundfunk­angebot zu informieren, zu bilden und unterhalten lassen zu können.

Denken Sie daran,

den Rundfunkbeitrag für jede Betriebsstätte Ihres Vereins anzumelden.

Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten. Um aber dem Wesen unserer Vereine entgegenzukommen, fallen diese unter die reduzierten Tarife für gemeinwohlorientierte Einrichtungen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den nachfolgenden Fragen & Antworten sowie auf der Seite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice , dessen Link Sie im Kasten ganz rechts finden

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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