Infoseite zum Ukraine-Konflikt (Stand 24. Juli 2023)

Seit Kriegsbeginn haben rund 1,06 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Zuflucht in Deutschland gefunden (Stand: 24.02.2023). Sie müssen allerdings keinen Asylantrag stellen, da sie im Rahmen der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, auf deren Umsetzung sich die Mitgliedstaaten verständigt haben, ohne vorheriges Asylverfahren einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten können.

Detaillierte Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es hier.

Beachten Sie auch

unsere Downloads und weiterführenden Links auf der rechten Seite.

Der organisierte Sport bekennt sich zur Integration der aus der Ukraine Geflüchteten und ist bereit allen Geflüchteten die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Besonders das Projekt "Integration durch Sport" ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Baustein und eine ausgezeichnete Verbindungsbrücke zu den geflüchteten Menschen. Um den Vereinen, Sportkreisen und Verbänden eine Hilfestellung im Umgang mit den Geflüchteten zu bieten, haben wir die wichtigsten Fragen in FAQ zusammengestellt.

Steuerliche Maßnahmen zur Anerkennung des Engagements

Die große Hilfsbereitschaft aus dem organisierten Sport findet auf Bitten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) auch Unterstützung im Bundesfinanzministerium (BMF). Das BMF hat in einem Schreiben vom 17. März 2022 steuerlich erleichternde Regelungen getroffen, die sich auch auf Sportvereine, die derzeit humanitäre Hilfe leisten, auswirken. Die steuerlichen Maßnahmen vereinfachen unter anderem den Spendennachweis und sorgen für Erleichterungen bei der Mittelverwendung.

Die verschiedenen Regelungen im Einzelnen sind in diesem Dokument zu finden.

Sportler helfen Sportlern

Der DOSB und die Deutsche Sporthilfe haben einen Soforthilfefonds für ukrainische Sportler*innen aufgelegt, um kurzfristig Hilfe zur Verfügung zu stellen. Der DOSB ruft ganz Sportdeutschland zu weiteren Spenden auf.

Weitere Informationen

 

Förderprogramm für Fußballvereine

DFB-Stiftung Egidius Braun und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützen Fußballklubs

Die DFB-Stiftung Egidius Braun und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration haben gemeinsam ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das sich für geflüchtete Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine einsetzt. Bisher konnten 600 Fußballvereine mit einer pauschalen Anerkennungsprämie in Höhe von jeweils 500 Euro unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind die bundesdeutschen Fußballvereine, die in den 21 DFB-Landesverbänden zusammengeschlossen sind. Es wird angestrebt, die bereitstehenden Mittel gleichberechtigt auf Fußballklubs aus möglichst allen DFB-Landesverbände zu verteilen.

Die Vereine können die Fördermittel unter anderem für folgende Zwecke einsetzen:

  • Befähigung zur Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins (zum Beispiel durch Bereitstellung von Sportkleidung, Bereitstellung von Fußbällen, Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen, Finanzierung von Trainingslagern, Finanzierung von kostenlosen Sondertrainings, Finanzierung von Spielerpässen und Deckung anfallender Kosten)
  • Organisation von Sprachkursen, Begegnungsfesten und Freundschaftsturnieren, Organisation von Dolmetschern
  • Bereitstellung des Vereinsheims für geflüchtete Familien

Die Antragsstellung ist jederzeit per E-Mail an info@egidius-braun.de möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

FAQ zum Ukraine-Konflikt - Fragen und Antworten

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