Wissenswertes zum Transparenzregister für Vereine

Am 01.08.2021 trat das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Dadurch ergeben sich Erleichterungen für Vereine. Alle damit verbundenen relevanten Aspekte werden in den nachfolgenden häufig gestellten Fragen umfassend dargestellt.

Von der Bundesanzeiger GmbH erhielten alle Vereine individualisierte Antragsformulare , die zur einfacheren Abwicklung mit den Daten aus dem Index des jeweiligen Vereinsregistergerichts bereits vorausgefüllt sowie mit einem QR-Code versehen waren.


Seit 2021 ist ein Antrag durch einen Vertretungsberechtigten laut Satzung/Vereinsregistereintrag auf Befreiung per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de möglich.Dem Antrag muss der jeweils aktuelle Freistellungsbescheid beigefügt werden, eine Befreiung war dann für den kompletten Zeitraum des gültigen Freistellungsbescheides möglich. Folgende Dokumente waren zusätzlich noch erforderlich:

  • ein Auszug aus dem Vereinsregister, in dem hervorgeht, wer den Verein vertreten darf
  • ein Ausweisdokument des/der Vertretungsberechtigten

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

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Geschäftsstelle BSB Nord

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