Wissenswertes über Rundfunkbeiträge für Vereine
Seit Inkrafttreten der Rundfunkgebührenreform am 1.1.2013 spielt das Vorhandensein von Empfangsgeräten für die Gebührenpflicht keine Rolle mehr. An die Stelle des Verursacher- trat das Solidarprinzip. Der Rundfunkbeitrag wird nun für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu informieren, zu bilden und unterhalten lassen zu können.
Denken Sie daran,
den Rundfunkbeitrag für jede Betriebsstätte Ihres Vereins anzumelden.
Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten. Um aber dem Wesen unserer Vereine entgegenzukommen, fallen diese unter die reduzierten Tarife für gemeinwohlorientierte Einrichtungen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den nachfolgenden Fragen & Antworten sowie auf der Seite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice , dessen Link Sie im Kasten ganz rechts finden
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet "GEZ"?
Das Kürzel „GEZ“ steht für „Gebühren-Einzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Umgangssprachlich wird "GEZ" häufig für die Rundfunkgebühr verwendet. Genau genommen existiert die GEZ nicht mehr. Sie wurde ab 2013 durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" abgelöst. Das Kürzel "GEZ" ist jedoch nach wie vor ein gängiger Begriff, vermutlich nicht zuletzt, weil die neue Bezeichnung lang und sperrig ist.
Muss ein gemeinnütziger Verein Rundfunkgebühren zahlen?
Es kommt darauf an. Generellgilt: pro Betriebsstätte ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ob oder wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu informieren, zu bilden und unterhalten lassen zu können. Mit dem Rundfunkbeitrag beteiligen sich alle an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten.
Es gibt aber einen Ausnahmetatbestand: Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig. Dies gilt auch, wenn zusätzlich Mitarbeiter in einem 1-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel auf Freiwillige Feuerwehren zutreffen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Rundfunkbeitrages bei den "Informationen für Einrichtungen des Gemeinwohls" unter "Wissenswertes zu Betriebsstätten".
Was sind „Einrichtungen des Gemeinwohls?
Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten:
- gemeinnützige Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, insbesondere Heime, Ausbildungsstätten oder Werkstätten
- gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (achtes Buch des Sozialhilfegesetzbuches
- gemeinnützige Einrichtungen der Altenhilfe und für Suchtkranke
- gemeinnützige Einrichtungen für Nichtsesshafte und Durchwandererheime
- eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen
- öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen, staatlich genehmigte oder anerkannte Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen, soweit sie auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten
- Hochschulen nach dem Hochschulrahmengesetz
- Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz.
Wie hoch ist die Rundfunkgebühr, die ein gemeinnütziger Verein entrichten muss?
- Sofern Sie über eine Betriebsstätte verfügen, die ausschließlich von ehrenamtlich Tätigen genutzt wird, ist diese nicht anmeldepflichtig, also beitragsfrei.
- für Vereine, die nicht der Beitragsbefreiuung unterliegen, finden Sie auf der Seite rundfunkbeitrag.de einen Beitragsrechner
Kann ein Sportverein vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Ja. Sind in einer Betriebsstätte ausschließlich Mitarbeiter auf ehrenamtlicher Basis tätig, ist die Betriebsstätte nicht anmeldepflichtig. Dies gilt auch, wenn zusätzlich Mitarbeiter in einem 1-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) eingesetzt werden. Das kann zum Beispiel auf Freiwillige Feuerwehren zutreffen. Näheres siehe hier.
Ist ein besonderer Nachweis nötig, um in den Genuss der Sonderregelung für „Einrichtungen des Gemeinwohls“ zu gelangen?
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage des Rundfunkbeitrages.
Was ist eine „Betriebsstätte“?
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist. Das kann z. B. ein Produktionsstandort, ein Geschäft, ein Vereinsbüro oder ein Krankenhaus sein.