Datenschutz & Markenrecht
Das europäische Datenschutzrecht ist vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen seit dem 25. Mai 2018 bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Sportvereine und -Verbände betroffen.
Die wichtigsten Informationen, Checklisten sowie Muster zur DSGVO, Urheber- und Bildrechten haben wir für Sie auf BSB.WISSEN, dem Online-Portal für Vereinsmanagement des Badischen Sportbundes Nord, zusammengestellt:
Konkrete Informationen zu Abmahnungen und Haftungsfällen finden Sie hier.
Bei Fragen, die unser Informationsangebot nicht beantwortet oder unklar bleiben, wenden Sie sich bitte an unseren Justitiar und Datenschutzbeauftragten, Thorsten Väth.
Hilfestellung
Als Hilfestellung für die Erstellung einer Datenschutzerklärung und die Einbindung auf Ihrer Website empfehlen wir den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
Beratung
Es sind grundsätzlich zwei Beratungsformen zu unterscheiden: Rechtsberatung durch Rechtsanwälte sowie Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen des Datenschutzes (Umsetzungsberatung, teilweise inkl. der Dienstleistung eines externen Datenschutzbeauftragten).
Wir haben hier eine Liste uns bekannter Berater zusammengestellt, die mit Vereinen/ Verbänden zusammenarbeiten.
Informieren Sie uns gerne unter Datenschutz@badischer-sportbund.de, wenn Ihnen weitere Berater bekannt sind.