FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen und Antworten

Wie verlängere ich meine Lizenz?

Für die Verlängerung von Übungsleiter C- und B-Lizenzen sowie Vereinsmanager C- und B- Lizenzen ist die Teilnahme an einer Fortbildung (Präsenz oder online) im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten erforderlich. Die Lizenz wird im Anschluss um weitere 4 Jahre tagesgenau verlängert (Neureglung für B-Lizenz ab 01.01.2023). Auch für Trainerlizenzen gilt eine Mindestanzahl von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung.

 

Kann ich auch an einer Ausbildung teilnehmen, wenn ich mich ohne einen Verein anmelde?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Nichtmitglieder können zu einem gesonderten Teilnahmebetrag an dem Ausbildungsangebot teilnehmen. Die genauen Gebühren für die entsprechende Veranstaltung erfragen Sie bitte bei uns. Ein Anrecht auf den Erhalt einer DOSB-Lizenz besteht jedoch nicht, da diese ausschließlich unseren Vereinsmitgliedern vorbehalten ist.

 

Kann ich auch an einer Ausbildung teilnehmen, wenn ich das Mindestalter erst während der Ausbildung erreiche?

Nein, dies ist nicht möglich, auch wenn nur wenige Tage bis zum Mindestalter bei Lehrgangsbeginn fehlen sollten.

 

Gibt es Zuschüsse für Lizenzen?

Vereine können für die geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter, die im Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz sind, Zuschüsse beim BSB Nord beantragen.  Infos zu Übungsleiterzuschüssen

 

Werden Inhalte von kommerziellen Anbietern anerkannt?

Nein, Inhalte von kommerziellen Anbietern werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

Was passiert wenn ich eine Schulung nicht vollständig besuchen kann?

Für den Erhalt einer Teilnahmebestätigung ist der vollständige Besuch der Schulungen notwendig. Teilanerkennungen von Schulungen sind nicht möglich.