Das Mindestlohngesetz

Seit 1. Januar 2015 gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland das Mindestlohngesetz. Es verpflichtet alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten einen Lohn in vorgeschriebener Minimalhöhe zu bezahlen. Dadurch soll Lohndumping und Ausbeutung sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere einige im Sport übliche Beschäftigungsverhältnisse fallen unter solche Ausnahmeregelungen.

In welchen Fällen der Mindestlohn im Verein Anwendung findet und wann nicht, erfahren Sie hier.

FAQ - häufig gestellte Fragen

 

Michael Titze

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